Berlin. Ein 57jähriger Berliner konnte vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nun erfolgreich gegen einen Strafbefehl wegen des Kommentars „Alles für Deutschland“ auf TikTok vorgehen. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Fall datiert vom Mai 2024, als der damals 56jährige die „umstrittene“ Losung postete. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage nach Paragraf 86a StGB („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“).
Am 10. Februar 2024 erließ das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 30 Euro – insgesamt 1.500 Euro. Bei Nichtzahlung drohten dem Mann 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Doch der Beschuldigte wehrte sich erfolgreich: nach seinem Widerspruch wurde das Verfahren nun eingestellt. Die entsprechenden Dokumente, darunter Strafbefehl und Gerichtsbeschluß, veröffentlichte der Betroffene anschließend auf der Plattform X.
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Die Entscheidung könnte richtungsweisend sein, da bisher insbesondere untere Instanzen regelmäßig Bürger wegen der Verwendung der Parole verurteilten – oft unter Verweis auf den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Dieser war im Mai 2024 vom Landgericht Halle (Saale) wegen desselben Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Höcke hatte beteuert, nichts von der historischen Verwendung im Nationalsozialismus gewußt zu haben. Die Einstellung des Berliner Verfahrens könnte nun als Präzedenzfall für künftige Verfahren dienen. (rk)
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