Wiesbaden/Berlin. Im Jahr 2024 erhielten 291.955 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft – ein neuer Höchststand seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, stieg die Zahl der Einbürgerungen damit um 91.860 oder satte 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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An erster Stelle standen syrische Staatsangehörige mit 83.150 Einbürgerungen (28 Prozent). Es folgten Türken (22.525 oder acht Prozent), Iraker (13.545 oder fünf Prozent), Russen (12.980, vier Prozent) und Afghanen (10.085, drei Prozent). Den prozentual stärksten Anstieg verzeichneten russische Staatsbürger: ihre Einbürgerungszahl vervielfachte sich von 1.995 (2023) auf 12.980 (+551 Prozent). Auch türkische Staatsangehörige wurden mehr als doppelt so oft eingebürgert (+11.790 oder +110 Prozent), während die Zahl syrischer Einbürgerungen um zehn Prozent zunahm.
Hintergrund des Anstiegs sind die geänderten Einbürgerungsregeln durch das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (StARModG), das am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Seither reicht eine Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen sogar von drei Jahren. Zudem ist die doppelte Staatsbürgerschaft nun generell erlaubt.
Die meisten Einbürgerungen (86 Prozent) erfolgten nach § 10 Abs. 1 StAG, also einschließlich Familienangehörigen. Rund sieben Prozent nutzten die verkürzte Frist aufgrund „besonderer Integrationsleistungen“. (rk)
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