Berlin/Tel Aviv. Seit Beginn des Gaza-Krieges am 7. Oktober 2023 hat die Bundesregierung umfangreiche Rüstungsexporte nach Israel genehmigt. Wie aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden in knapp 19 Monaten Einzelgenehmigungen im Wert von 485.103.796 Euro erteilt.
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Die Lieferungen umfassen nahezu das gesamte Spektrum militärischer Ausrüstung – von Feuerwaffen und Munition über gepanzerte Fahrzeuge bis hin zu elektronischen Systemen. Stückzahlen oder konkrete Empfänger nennt die Bundesregierung nicht, da dies Rückschlüsse auf den israelischen Bedarf zuließe und „negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen“ haben könnte. Hierzu beruft sie sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014, das Auskunftsverweigerungen aus Gründen des „Staatswohls“ erlaubt.
Trotz der hohen Summe verteidigt Berlin die Exporte als Ergebnis sorgfältiger Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Vorgaben, einschließlich des EU-Rüstungsexportkodex´ und des Waffenhandelsvertrags. Besonders betont wird die Abwägung möglicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht – auch bei Lieferungen an Israel. Mit Blick auf die Realität der israelischen Kriegführung im Gazastreifen nimmt sich diese Schutzbehauptung wie glatter Hohn aus.
Die Anfrage der Linken folgte auf die Wiederaufnahme israelischer Militäroperationen in Gaza seit dem 18. März 2025 und bezog sich auf Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen sowie der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese. (rk)
Bildquelle: Wikimedia/Dr. Zachi Evenor/CC BY 2.0
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