Deutlicher Anstieg von Asylklagen: Verwaltungsgerichte überlastet

7. Juni 2025
Deutlicher Anstieg von Asylklagen: Verwaltungsgerichte überlastet
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide sowie Eilverfahren an deutschen Verwaltungsgerichten ist im ersten Quartal 2025 deutlich gestiegen. Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Angaben der Oberverwaltungsgerichte aller Bundesländer berichtet, verzeichneten die Gerichte insgesamt 46.427 neu eingegangene Fälle. Dies entspricht einem Anstieg von 67 Prozent (!) gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem 27.882 Fälle registriert worden waren.

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Besonders stark betroffen ist Niedersachsen, wo sich die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide und Eilverfahren von 2.226 im ersten Quartal 2024 auf 4.887 im ersten Quartal 2025 mehr als verdoppelte – ein Plus von knapp 120 Prozent. Ähnlich drastisch fiel der Anstieg in Schleswig-Holstein aus (plus 119 Prozent auf 1.890 Fälle), gefolgt vom Saarland (plus 110 Prozent auf 322), Nordrhein-Westfalen (plus 106 Prozent auf 10.388) und Sachsen (plus 100 Prozent auf 3.157).

Angesichts dieser Entwicklung sieht der Bund Deutscher Verwaltungsrichter das von Bund und Ländern gesetzte Ziel kritisch, Asylklageverfahren im Zuge der geplanten Reform des europäischen Asylsystems ab Juli 2026 deutlich zu beschleunigen. „Viele Bundesländer werden es nicht schaffen, Asylverfahren innerhalb der geplanten Sechs-Monats-Frist zu erledigen“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende Caroline Bülow gegenüber der „Bild“. Die aktuellen Zahlen ließen daran zweifeln, ob dieses Vorhaben realistisch sei. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Nach den Regelungen des Dublin-Abkommens müssen Asylbegehrende in demjenigen Land den Antrag auf Asyl stellen, wo sie zum ersten Mal das Hoheitsgebiet der Europäischen Union betreten. Gilt dieses Abkommen nicht mehr oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Deutschland ist rundherum von sicheren EU-Staaten und der sicheren Schweiz umgeben, weswegen alle jene illegal sind, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen wollen, um hier Asyl zu beantragen. Diese Illegalen können selbstverständlich an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden! Legal wären – nach meinem Verständnis – nur diejenigen Asylbegehrenden, die von ihren Herkunftsländern per Schiff oder per Flugzeug – oder per fliegendem Teppich (Scherz!) – direkt nach Deutschland einreisen und deshalb hier ihren Asylantrag stellen dürfen.

    Ich halte es jedoch für eine falsche Weichenstellung, daß Asylforderer, deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, dagegen vor deutschen Verwaltungsgerichten klagen können. Die verwaltungsgerichtliche Bearbeitung dieser Klagen kann Monate in Anspruch nehmen, während denen die fremdstämmigen Kläger bei uns quasi eine Rundumversorgung erhalten, von der viele unserer autochthonen Bürger nur träumen können!

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