Linz. Während Politikerschelte inzwischen schnell hinter Gitter führen kann, dürfen sich islamistische Gewaltprediger weiterhin einer kuschelweichen juristischen Vorzugsbehandlung erfreuen: am Landesgericht Linz mußte sich jetzt ein 19jähriger Syrer wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verantworten. Er hatte die Kopfabschneidermiliz „Islamischer Staat“ (IS) öffentlich verherrlicht und extremistische Aussagen getätigt. Zwischen Juni 2022 und August 2023 äußerte er mehrfach, es sei eine Pflicht, „Ungläubige zu köpfen“ – eine Aussage, die er sogar vor Betreuern wiederholte: „Ungläubige kann man köpfen, das ist normal und steht so im Koran.“
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Trotz eindeutiger Beweislage – auf seinem Handy fanden sich IS-Materialien, und als Profilbild auf Instagram nutzte er das Porträt eines IS-Anführers – verhängte das Gericht lediglich eine neunmonatige Haftstrafe, die noch dazu zur Gänze zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre, während das Strafmaß für solche Delikte eigentlich ein bis zehn Jahre Haft vorsieht. Das Gericht begründete die milde Strafe mit einer „positiven Prognose“ der Jugendgerichtshilfe, da der Angeklagte mittlerweile familiär in Österreich integriert sei. „Er kannte nichts anderes. Mittlerweile hat sich aber sogar sein Erscheinungsbild geändert, er ist auf einem guten Weg“, machte seine Verteidigerin geltend.
Behördliche „Deradikalisierungsversuche“ waren zuvor gescheitert. Nachdem Betreuungseinrichtungen keine Besserung feststellen konnten, wurde der Fall an die Bezirkshauptmannschaft und schließlich an das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung übergeben. Der Syrer gab vor Gericht an, er sei von Älteren beeinflußt worden. Auf die Frage nach seinen Zukunftsplänen antwortete er: „Den Deutschkurs fertig machen, dann eine Lehre als Automechaniker und eine Familie gründen.“ Während der Bewährungszeit wird ihm nun ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, und er muß erneut an einem „Deradikalisierungsprogramm“ teilnehmen.
Nota bene: auch die Islam-Täter von Magdeburg (Weihnachtsmarkt), Mannheim (Stürzenberger-Attentat) und München (Todesfahrt in verdi-Demonstration) galten als unauffällig und „gut integriert“. (mü)
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Der Islam ist keine Religion sondern ein Rechtsystem und der Koran ist keine Bibel sondern das Gesetzbuch nach Scharia. Danach ist das Töten eines Ungläubigen keine Straftat. Westliche Richter halten sich an die Gesetze der Scharia!!!