Mit ihrer „Energiewende“ richtet die Bundesregierung nicht nur im eigenen Land Schaden an, sondern auch im Ausland. Der Schweizer Stromversorger Azienda Elettrica Ticinese (AET) aus dem Kanton Tessin hat deshalb jetzt beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht.
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Anlaß ist der geplante Kohleausstieg im Rahmen der deutschen Klimapolitik. Das Unternehmen fordert eine Entschädigung von 85 Millionen Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen für seine 16-prozentige Beteiligung am Kohlekraftwerk Trianel im nordrhein-westfälischen Lünen, das bis 2031 vom Netz gehen soll.
Die Klage beruht auf dem Energiecharta-Vertrag (ECT), einem internationalen Investitionsschutzabkommen aus den 1990er Jahren. Der ECT ermöglicht Energieinvestoren die Klage gegen Staaten, wenn politische Maßnahmen wie Klimaschutzgesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern. Bislang hat kein anderer Investitionsschutzvertrag weltweit mehr Klagen vor Schiedsgerichten ausgelöst als der ECT.
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Deutschlands Kohleausstieg wurde bereits 2020 unter der damaligen CDU-geführten Merkel-Regierung beschlossen. Spätestens bis 2038 soll das letzte der derzeit noch 43 aktiven Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Energieexperte Dr. Björn Peters äußert jedoch massive verfassungsrechtliche Bedenken: zwar gebe es „viele gute umweltpolitische Gründe für den Kohleausstieg“, doch stehe der ökologische Nutzen „in keinem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in andere verfassungsrechtlich geschützte Güter“.
Der Fall könnte weitreichende Folgen haben. Sollte AET Erfolg haben, droht eine Klagewelle weiterer ausländischer Investoren. Dies würde nicht nur die deutsche „Energiewende“ zusätzlich in Frage stellen, sondern sie auch mit erheblichen zusätzlichen Kosten belasten. (mü)
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