Rechtsstreit eskaliert: Anwalt Steinhöfel im Clinch mit Bundesamt für Justiz

8. Mai 2025
Rechtsstreit eskaliert: Anwalt Steinhöfel im Clinch mit Bundesamt für Justiz
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel ist ein engagierter Kämpfer für die Meinungsfreiheit und gegen die Gesinnungszensur. Zahlreichen Mandanten half er, ihre zensierten Konten in den sozialen Netzwerken wiederherzustellen oder gelöschte Inhalte wieder freizubekommen.

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Im Windschatten seines juristischen Tagesgeschäfts liefert sich Steinhöfel nun schon seit über zweieinhalb Jahren einen erbitterten Rechtskampf mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Der Konflikt eskalierte derart, daß Steinhöfel der Behörde „skandalöses und rechtsstaatswidriges Verhalten“ vorwirft.

Auslöser war ein Twitter-Kommentar Steinhöfels von 2022, in dem er den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume kritisierte und selbst als „antisemitisch“ bezeichnete. Obwohl ein Hamburger Gericht dies als zulässige Meinungsäußerung wertete, verlangte das BfJ Akteneinsicht – möglicherweise wegen einer vermuteten NetzDG-Verletzung. Als Steinhöfel daraufhin seinerseits Einsicht in die BfJ-Akten beantragte, verweigerte die Behörde dies zunächst trotz eines für sie bindenden Bonner Gerichtsbeschlusses vom Juni 2024.

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Die anschließende Kommunikation eskalierte: Steinhöfel bezeichnete eine BfJ-Referentin öffentlich als „inkompetente Sachbearbeiterin“ und verlinkte ihr LinkedIn-Profil. Das BfJ erstattete im Oktober 2024 erfolglos Anzeige bei der Hamburger Anwaltskammer und warf Steinhöfel Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot vor. Die Kammer wies die Vorwürfe im April 2025 zurück, da die Äußerungen nicht in beruflicher Funktion erfolgt seien.

Der Streit geht weiter: Steinhöfel beantragte nun eine einstweilige Anordnung gegen das BfJ und wirft der Behörde Grundrechtsverletzungen vor. Seiner Ansicht nach versuche der Staat, eine juristische Niederlage durch berufsrechtliche Schritte zu kompensieren. Steinhöfel sieht darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Nun muß das OVG NRW entscheiden. (tw)

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