Karlsruher AfD-„Abschiebetickets“: Justiz sieht kein Vergehen

6. Mai 2025
Karlsruher AfD-„Abschiebetickets“: Justiz sieht kein Vergehen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Punktsieg für die AfD: die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ihre Ermittlungen zur bundesweit beachteten „Abschiebeticket“-Aktion der AfD eingestellt. Die AfD Karlsruhe hatte vor der Bundestagswahl 2025 Flugblätter verteilt, die als Bordkarten gestaltet waren und mit Angaben wie Flugnummer („AFD2025“), Abflugzeit und dem Wahltermin (23. Februar) versehen waren. Die Kampagne, die bewußt Assoziationen zu Abschiebeaktionen wecken wollte, löste eine Welle von Anzeigen wegen mutmaßlicher Volksverhetzung aus. Doch die Ermittlungen der Kriminalpolizei wurden jetzt eingestellt. Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Straftatbestand erkennen.

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Doch damit ist die Sache für die vorgeblich „demokratischen“ Parteien nicht vom Tisch: SPD, Grüne, CDU, Linke, Volt, KAL und Die PARTEI brachten einen gemeinsamen Antrag ein, der die Stadtverwaltung auffordert, rechtliche Schritte gegen „derartige politische Kampagnen“ zu prüfen. Zugleich soll die Resolution ein klares Bekenntnis zu einer „offenen und toleranten Stadtgesellschaft“ setzen. Und: der Antrag verweist ausdrücklich auf die Möglichkeit, daß zuständige Stellen ein Parteiverbot der AfD prüfen könnten – auch wenn dies nicht in der Kompetenz der Stadt liegt.

Die AfD-Fraktion im Gemeinderat reagierte mit einem Änderungsantrag und warf den anderen Parteien vor, sie zu diskriminieren. (rk)

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