AfD jetzt „gesichert rechtsextremistisch“: Heftige Kritik aus dem Ausland

5. Mai 2025
AfD jetzt „gesichert rechtsextremistisch“: Heftige Kritik aus dem Ausland
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ein Paukenschlag, aber nicht unerwartet: der Bundesverfassungsschutz hat die AfD jetzt als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und damit auf den bislang unaufhaltsamen Aufstieg der Partei reagiert. Das der Einstufung zugrundeliegende Gutachten will die Behörde aber nicht veröffentlichen. Nicht nur bei der AfD selbst, sondern auch bei Experten stößt diese Vorgehensweise auf Unverständnis und Befremden.

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So äußerte der Bochumer Politikwissenschaftler Oliver Lembcke zwar Verständnis für die Sensibilität des Themas, unterstrich aber zugleich die Notwendigkeit einer offenen Debatte: „Es ist verständlich, daß das BfV vorsichtig agiert – und aufgrund der Sensibilität des Themas und der Daten auch agieren muß. Aber diese Entscheidung wird die öffentliche Debatte massiv beeinflussen.“ Lembcke fordert deshalb: „Wenn die Bürgerschaft sich ein Bild über die Lage und die Konsequenzen eines Verbots oder Verbleibs der AfD im deutschen Parteiensystem machen soll, dann reicht die Einstufung durch eine Behörde nicht aus.“ Andernfalls drohe eine weitere Polarisierung der Gesellschaft.

Das 1100-seitige Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) stützt sich zwar größtenteils auf öffentlich zugängliche Quellen, enthält aber auch vertrauliche Informationen. Diese werden amtsseitig als Hauptgrund für die Nichtveröffentlichung angeführt.

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Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg findet für dieses Vorgehen deutliche Worte: „Der Vorgang ist skandalös. Der Verfassungsschutz fällt ein hartes Urteil, begründet es wenig plausibel und hält die angeblichen Belege für seine Einschätzung geheim.“ Neßler ruft in Erinnerung: „Man muß sich bewußt sein, daß der Verfassungsschutz keine unabhängige, objektive, wissenschaftliche Instanz ist. Er ist eine weisungsgebundene Behörde, die dem Innenministerium untersteht.“

Mit Blick auf die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht Boehme-Neßler von politischen Motiven aus, die zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt haben: „Ich halte das für ein durchsichtiges politisches Manöver von Nancy Faeser. Sie will den politischen Gegner und dessen Wähler einschüchtern.“

Die Tageszeitung „Die Welt“ präsentierte unterdessen drei konkrete Beispiele für angeblich „rechtsextremistische“ Aussagen von AfD-Mitgliedern. So wird der Bundesvorständler Hannes Gnauck mit der Feststellung zitiert: „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur eine Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben. Uns alle hier auf diesem Marktplatz verbindet viel mehr als nur eine gemeinsame Sprache. Uns verbindet ein unsichtbares Band, was man einfach nicht erklären muß. Jeden einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendein Syrer oder irgendein Afghane, und das muß ich nicht erklären – das ist einfach ein Naturgesetz.“

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Der brandenburgische Fraktionsmitarbeiter Dennis Hohloch wird mit der Aussage zitiert: „Vielfalt bedeutet Multikulti. Und was bedeutet Multikulti? Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung.“ Auch die Feststellung des Bundestags-Mitarbeiters Martin Reichardt, „verfehlte Migrationspolitik und Asylmißbrauch“ hätten zum  „100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“, wird vom BfV als „gesichert rechtsextremistisch“ gewertet.

Die AfD wandelt damit weiter auf den Spuren der NPD. Dieser war in ihrem zweiten Verbotsverfahren ebenfalls ein „ethnisch definierter Volksbegriff“ vorgeworfen geworden. Beobachter gehen davon aus, daß die jetzt erfolgte Höherstufung ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem AfD-Verbotsverfahren ist.

Die Parteiführung reagierte mit scharfer Kritik. Die Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla nannten den Schritt des BfV einen „schweren Schlag gegen die Demokratie“.

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Ähnlich äußerten sich noch im Laufe des Freitags gewichtige Stimmen aus dem Ausland. Der US-Techmilliardär Elon Musk schrieb auf X, ein „Verbot der AfD, Deutschlands beliebtester Partei, wäre ein extremer Angriff auf die Demokratie“. US-Außenminister Marco Rubio sprach gar von „Tyrannei“ in Deutschland: „Deutschland hat seinem Geheimdienst gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt“, kommentierte er auf X. „Das ist keine Demokratie – das ist verkappte Tyrannei.“ Der wahre Extremismus liege nicht bei der „beliebten AfD“, die bei der Bundestagswahl im Februar zweitstärkste Kraft geworden war, „sondern in der tödlichen Einwanderungspolitik der offenen Grenzen des Establishments, die die AfD ablehnt“, schrieb Rubio weiter. „Deutschland sollte seinen Kurs umkehren.“

Rubios Post wurde auf X unter anderem von US-Vizepräsident J.D. Vance weitergeleitet. Der AfD-Kreisverband Köln hatte sich zuvor direkt an Vance gewandt und um Hilfe gebeten.

Eine vernichtende Reaktion auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes kam auch aus Rußland. Der frühere Präsident Dmitri Medwedew kritisierte auf X, das seien „starke Worte“ gegen eine Partei, die in Parlamenten vertreten sei, und: „Anscheinend halten CDU/CSU, die SPD und andere deutsche Kleinparteien alles für extremistisch, was bessere Umfragewerte hat als sie.“ (mü)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesverfassungsschutz (BVS) hat die AfD als Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auffällig ist der Zeitpunkt! Denn in Kürze wird die klar linksorientierte SPD-Politikerin Nancy Faser nicht mehr Bundesinnenministerin sein. Bisher galt die AfD noch als „rechtsextremer Verdachtsfall“, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sie diese Einstufung durch „rechtsextremistisches Verhalten“ aufs Spiel gesetzt hat. Nicht wenige Politiker der Altparteien fordern jetzt ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht (BVfG). Aber merkwürdigerweise wird das Gutachten des BVS für die betreffende Hochstufung (1100 Seiten!) unter Verschluß gehalten. (In einem normalen Strafverfahren hätte ein Verteidiger des Angeklagten jederzeit das Recht auf Akteneinsicht!).

    Wir erinnern uns: Vor etlichen Jahren scheiterten zwei Verbotsverfahren gegen die NPD. So war der BVS beispielsweise nicht bereit gewesen, seine zahlreichen V-Leute und Spitzel innerhalb der NPD zu benennen bzw. abzuschalten. Überdies kann ich mir nicht vorstellen, daß die NPD von heute weniger „rechtsextremistisch“ ist als die AfD es angeblich ist. Nein, der wahre Grund für die Verunglimpfung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist, daß sie mit ihren spektakulären Wahlerfolgen und Umfragewerten im Gegensatz zur NPD den Altparteien gefährlich werden kann. Ein solch fieses Verhalten staatlicher Stellen kennt man eigentlich nur von diktatorischen Staaten und totalitären Gesellschaftssystemen.

    Deutschland als „Bananenrepublik“?; diese Bewertung ist in der Tat so abwegig nicht!

  2. Mark sagt:

    Der gebetsmühlenartige „Kampf gegen Rechts“ dient vor allem den Vertretern dieser „demokratischen“ Worthülse als Alibi. So konnten sie ihre eigene Betrügereien, ihre eigene Skrupellosigkeit immer schön verhüllen – und diese Skrupellosigkeit ist viel größer und weitgefächerter, als die meisten es sich vorzustellen wagen. Die Verstrickungen gehen teilweise in die abartigsten kriminellen Schienen hinein – und glaube ja keiner, dies wäre übertrieben.

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