Rot-grüner „Genossen-Filz“: Skandal um umstrittene Staatsanwalts-Ernennung

1. Mai 2025
Rot-grüner „Genossen-Filz“: Skandal um umstrittene Staatsanwalts-Ernennung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover. Mauschelei und Postenschacher im rot-grünen Niedersachsen: die geplante Berufung von SPD-Politiker Sebastian Böhrs zum Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover droht der Landesregierung auf die Füße zu fallen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg erklärte das für Böhrs ausgestellte Beurteilungszeugnis des Kultusministeriums für rechtswidrig. Die Richter monierten, die Gesamtbewertung „ausgezeichnet“ sei nicht plausibel begründet, da die Einzelbewertungen des SPD-Kandidaten diese Einschätzung nicht stützten.

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Die CDU-Opposition sieht sich bestätigt: „Der Genossenfilz in der gesamten rot-grünen Landesregierung ist offenkundig“, erklärte CDU-Parlamentsgeschäftsführerin Carina Hermann und forderte Aufklärung. Justiz- und Kultusministerium verweigerten vorerst eine Stellungnahme, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Böhrs, seit 2024 als Abteilungsleiter im Kultusministerium tätig und zuvor SPD-Landtagsfraktionsgeschäftsführer, war im Oktober 2024 vom Kabinett für die Spitzenposition vorgesehen worden – trotz massiver fachlicher Bedenken. Sein Mitbewerber Martin Appelbaum, Leiter der Zentralstelle zur Terrorismusbekämpfung in Celle, galt vielen als qualifizierter, scheiterte jedoch mit einer Konkurrentenklage. Das Oberverwaltungsgericht muß sich nun aufgrund einer zugelassenen Berufung erneut mit dem Fall befassen.

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Die Besetzung der seit über einem Jahr vakanten Staatsanwalts-Position ist ohnehin heikel: die bisherige Amtsinhaberin Katrin Ballnus wurde von Justizministerin Wahlmann (SPD) zur Generalstaatsanwältin befördert – parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch gegen einen mutmaßlich korrupten eigenen Mitarbeiter. Die Affäre erhöht den Druck auf die Landesregierung, das Auswahlverfahren transparenter zu gestalten.

Der abgeschmetterte SPD-Kandidat Böhrs hatte sich zuvor bereits erfolglos um die Präsidentschaft des Amtsgerichts Hannover beworben – damals mit der Begründung fehlender Justiz-Führungserfahrung. (rk)

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