Bundesverwaltungsgericht: Griechenland ist Asylanten zuzumuten

24. April 2025
Bundesverwaltungsgericht: Griechenland ist Asylanten zuzumuten
National
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Foto: Symbolbild

Leipzig. Seit langem herrscht um Asylanten, die aus Griechenland nach Deutschland eingereist sind, ein juristisches Tauziehen: während etwa der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Rückschiebung für unzumutbar hält, verweisen andere auf das Dublin-Abkommen – demnach müssen Asylanten ihren Asylantrag in demjenigen EU-Land vertreten, in dem sie als erstes europäischen Boden betreten haben.

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Nun hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung getroffen. Es stuft Rückschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig ein. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem „nicht vulnerablen“ Personenkreis keine unmittelbare Not in Griechenland, entschied das Gericht am Mittwoch. Es wies damit die Klagen eines Staatenlosen aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab.

Die Männer waren über die Türkei nach Griechenland eingereist. Dort wurde ihnen internationaler Flüchtlingsschutz gewährt, und sie erhielten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Später reisten sie nach Deutschland weiter und stellten hier erneut Asylanträge. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling lehnte die Anträge als unzulässig ab und ordnete die Rückschiebung nach Griechenland an. Dagegen reichten die beiden Asylanten Klagen ein. Schon in den Vorinstanzen hatten sie keinen Erfolg. Der hessische Verwaltungsgerichtshof vertrat die Position, daß ihnen in Griechenland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht.

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Die Bundesrichter bestätigten diese Einschätzung nun. Der Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland „Brot, Bett und Seife“ zur Verfügung stünden, legte der Vorsitzende Richter dar. „Das ist nicht viel, das wissen wir auch. Das ist ein harter Maßstab.“ Jedoch seien die Lebensumstände in Griechenland nicht so, daß die Menschen in ihren Rechten aus der EU-Grundrechtecharta verletzt würden. Asylanträge alleinstehender, gesunder Schutzberechtigter dürften daher zurückgewiesen werden. Den Betroffenen sei es durchaus möglich, in Griechenland eine Unterkunft zu finden und sich den Zugang zu Essen und Arbeit zu organisieren.

Für die Asyllobby bedeutet das Leipziger Urteil einen herben Schlag. Ob deshalb nun tatsächlich vermehrt Illegale nach Griechenland zurückgeschoben werden, ist allerdings fraglich. (rk)

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