London. Ein herber Dämpfer für die LGBT-Lobby: das höchste britische Gericht hat jetzt entschieden, daß die geschlechtliche Identität von Mann und Frau auf biologischen Merkmalen beruht – und nicht etwa einer selbstgewählten Identität. Eine standesamtliche Eintragung, bei der eine Person ihr Geschlecht frei festlegt, entfaltet demnach keine rechtliche Gültigkeit.
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Der Supreme Court hatte sich mit einer schottischen Regelung zu befassen, nach der in öffentlichen Gremien Frauenquoten gelten sollten. Diese Quote sollte auch Personen umfassen, die „ihr Leben als Frau führen“ und ihre geschlechtliche Selbstbestimmung amtlich registriert hatten.
Die drei Richter urteilten jedoch, das britische Gleichstellungsgesetz sehe eindeutig vor, daß „die Bestimmung des Geschlechts binär ist; eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann“. Personen, die nach diesem Gesetz besonderen Schutz genießen, müßten demselben biologischen Geschlecht angehören. Regelungen, die Frauen begünstigen, schlössen biologische Männer somit aus. Daher falle jemand, der sich lediglich durch eine Bescheinigung als weiblich habe registrieren lassen, nicht unter die gesetzliche Definition einer „Frau“.
In Schottland hatte es zuvor kontroverse Fälle gegeben, in denen Personen durch eine Änderung ihrer Geschlechtsangabe bestimmte Rechte erlangen wollten. So war etwa ein wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der sich inzwischen als Transfrau identifizierte, zunächst in einer Frauenhaftanstalt untergebracht worden. In Deutschland kreist die Diskussion unter anderem um eine mögliche Freistellung vom Wehrdienst im Kriegsfall – bislang gilt die Wehrpflicht in Deutschland, die noch in diesem Jahr wieder eingeführt werden soll – nur für Männer; in den sozialen Netzwerken kursieren Überlegungen, ob man sich der Wehrpflicht womöglich durch eine Geschlechtsänderung entziehen kann.
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Das britische Urteil gilt als wegweisend und weitreichend, beispielsweise bei der Frage, ob Trans-Frauen bei Frauenquoten als Frauen gezählt werden und ob sie Orte wie Damenumkleiden benutzen dürfen oder sie zum Beispiel von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können.
Die britische Bestsellerautorin J.K. Rowling („Harry Potter) begrüßte das Urteil als „außergewöhnlich“ – es bedeute Schutz für Frauen und Mädchen. Die Autorin ist in der Vergangenheit immer wieder mit „umstrittenen“ Äußerungen gegenüber „Trans“-Personen aufgefallen. Auch sie vertritt – wie nun der Supreme Court – den Standpunkt, das biologische Geschlecht könne nicht geändert werden, und bezeichnet Transfrauen deshalb konsequent als Männer. (mü)
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