Leipzig. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) abgewiesen. Dieser sah sich gezwungen, gegen den Bundestag zu klagen, weil ihm dieser nicht das übliche Büro samt Mitarbeitern zur Verfügung stellen will, das früheren Bundeskanzlern normalerweise zusteht. Die Bundestagsverwaltung führt dafür formell an, daß Schröder keine „fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahrnehme und deshalb kein Büro und auch keine Mitarbeiter brauche. Doch dasselbe gilt auch für Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel – diese kann aber über ihr Büro verfügen.
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Der eigentliche Grund ist, daß sich Schröder 2022 weigerte, den russischen „Angriffskrieg“ gegen die Ukraine zu verurteilen und nach wie vor über Kontakte zum Kreml verfügt. Drei Monate nach Kriegsausbruch in der Ukraine hatte die Bundestagsverwaltung Schröder sein Büro weggenommen („ruhend gestellt“). Er hatte zuletzt sieben Räume im Bundestag nutzen können und fünf unterschiedlich bezahlte Mitarbeiter gehabt.
Schröder klagte gegen den Beschluß der „Ampel“, verlor aber schon zweimal vor Berliner Gerichten – und jetzt auch in Leipzig. Nun kann der Altkanzler theoretisch noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil die anstehende Entscheidung grundsätzlichen Charakter hat. (rk)
Bildquelle: Wikimedia/Olaf Kosinsky/CC BY-SA 3.0 de (Bildformat bearb.)
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