Bamberg. Erstmals droht jetzt einem Journalisten eine Gefängnisstrafe wegen vermeintlicher „Politiker-Verleumdung“. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte am Montag den Chefredakteur und Herausgeber des der AfD nahestehenden „Deutschland-Kuriers“, David Bendels. Der Grund: eine satirische Darstellung, die Bundesinnenministerin Faeser (SPD) mit einem Schild in Händen zeigt, auf dem zu lesen ist: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“ Für die Bamberger Richter erfüllte dieses „Delikt“ den Tatbestand der Majestätsbeleidigung. Nur weil Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Haftstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Und: der Medienmann soll sich schriftlich bei Faeser entschuldigen.
Bendels und seine Anwälte kündigten unverzüglich Rechtsmittel gegen das beispiellose Urteil an: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen“, gab Bendels zu Protokoll.
Auch unabhängige Prozeßbeobachter können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es sich beim Urteil der Bamberger Richter um einen politisch motivierten Entscheid handelt, mit dem eine mißliebige Medienstimme zum Schweigen gebracht werden soll.
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Die Faeser-Satire war im Februar 2024 auf der X-Seite des „Deutschland-Kuriers“ veröffentlicht und unverzüglich von Faeser zur Anzeige gebracht worden. Deren juristische Nachstellung reiht sich damit nahtlos in eine beispiellose Anzeigenflut ein, die seit Amtsantritt der „Ampel“-Regierung vor allem linke Politiker gegen ihre Kritiker losgetreten haben. Die fragwürdigen Spitzenplätze werden dabei von den Grünen-Politikern Habeck und Baerbock belegt. Die von Habeck initiierte Hausdurchsuchung bei einem Rentner in Franken – wegen der bekannten „Schwachkopf“-Bildmontage – sorgte auch im Ausland für Kopfschütteln.
Die Chancen stehen gut, daß Faeser am Ende der Justizposse als begossener Pudel dasteht. Staats- und Medienrechtler zeigen sich überzeugt davon, daß Bendels´ Satirebeitrag eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Bamberger Staatsanwaltschaft war bereits in der „Schwachkopf“-Affäre durch ihren Übereifer unangenehm aufgefallen. (rk)
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