Ein Faeser-Geschädigter will Genugtuung: Böhmermann-Opfer Schönbohm klagt gegen seine Entlassung

1. Februar 2025
Ein Faeser-Geschädigter will Genugtuung: Böhmermann-Opfer Schönbohm klagt gegen seine Entlassung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München/Köln. Der Fall ist längst wieder aus den Schlagzeilen verschwunden: Arne Schönbohm war bis Herbst 2022 Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dann witterte Bundesinnenministerin Faeser (SPD) russische Einflußnahme in Schönbohms Behörde und feuerte ihn. Auslöser dafür war ein Bericht in der ZDF-Satiresendung „Magazin Royale“ des Medienclowns Jan Böhmermann, der möglicherweise brisante Details unmittelbar aus dem Faeser-Ministerium durchgestochen bekommen hatte.

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Ende 2024 dann ein erster Erfolg: Schönbohm siegte vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, befand das Landgericht. Jetzt will der solcherart Rehabilitierte auch vom Bundesinnenministerium Gerechtigkeit und klagte beim Kölner Verwaltungsgericht gegen seine Entlassung durch Faeser. Er fordert 5000 Euro Schadenersatz.

Der Streit zwischen Schönbohm und dem Bundesinnenministerium geht damit in die nächste Runde. Gut möglich, daß die scheidende Bundesinnenministerin – sie verliert ihr Amt voraussichtlich zum 23. Februar, dem Tag der Bundestags-Neuwahl – zum Abschied eine weitere juristische Klatsche einstecken muß. (rk)

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