Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: „Jeder Mensch ist entweder männlich oder weiblich“

24. Januar 2025
Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: „Jeder Mensch ist entweder männlich oder weiblich“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Österreich ist anders: im Gegensatz zu Deutschland, wo infolge des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ die Behörden faktisch zur Urkundenfälschung gezwungen werden, indem sie das bisherige Geschlecht und den Geburtsnamen einer transsexuellen Person aus ihren Daten streichen, ist diese Praxis im benachbarten Österreich auch künftig nicht zulässig. Das hat jetzt der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden.

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Damit wurde ein früheres Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts aufgehoben, das die Streichung zugelassen hatte. Der VwGH stellte klar, daß „es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine biologisch und körperlich männliche Person, die sich als „nicht-binär“ identifiziert. Der ursprüngliche Antrag auf Streichung des Eintrags „männlich“ wurde von der zuständigen Behörde, dem Wiener Bürgermeister, abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Wien hob diesen Bescheid unter Berufung auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auf. Es machte geltend, daß bei verfassungskonformer Auslegung des Personenstandsgesetzes die Streichung zur Wahrung der individuellen Geschlechtsidentität notwendig sei.

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Der VwGH betonte demgegenüber, daß sich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ausschließlich auf „intergeschlechtliche“ und nicht auf transsexuelle Menschen beziehe. Außerdem gehe sowohl die österreichische Rechtsordnung als auch das soziale Leben im Lande (nach wie vor) von dem Prinzip aus, „daß jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist“. Diese Annahme gelte trotz der Existenz einer geringen Zahl von Menschen „mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung“. (mü)

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3 Kommentare

  1. Matercula sagt:

    Für normal denkende Menschen eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

  2. Mark sagt:

    Und um das festzustellen, braucht man Gerichte? Ernsthaft jetzt…?

  3. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Sehr gutes Urteil, Danke Österreich

    Dank Donald Trump wird solches in immer mehr Ländern Schule machen, meine natürlich nur die LinksGrünRot versifften Länder wie die „BRD“ und andere !

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