Unfaßbares Behördenversagen: Magdeburg-Terrorfahrer war schon 105mal aktenkundig

22. Januar 2025
Unfaßbares Behördenversagen: Magdeburg-Terrorfahrer war schon 105mal aktenkundig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das Behördenversagen im Vorfeld des Amoklaufes von Magdeburg wird immer haarsträubender. Laut einem vertraulichen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es seit 2013 nicht weniger als 105 aktenkundige Vorgänge, die mit dem Attentäter Taleb al-Abdulmohsen zusammenhängen. Noch am Tag vor dem Anschlag wurde er erneut verurteilt.

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Aus dem Bericht geht hervor, daß sich Behörden in mindestens sechs Bundesländern mit dem saudischen Todesfahrer befaßten, ehe er am 20. Dezember auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt seine Amokfahrt startete. Darunter waren auch 14 Ermittlungsverfahren, von denen die meisten allerdings eingestellt wurden. Außerdem erstattete Abdulmohsen 18 Anzeigen gegen andere. Vor allem einen Flüchtlingshilfeverein überzog er mit teils wirren Vorwürfen. Aber auch gegen Richter und Staatsanwälte richtete sich seine Wut, sogar seinen eigenen Rechtsanwalt soll er bedroht haben.

Laut dem Bericht wurde der spätere Todesfahrer auch zweimal verurteilt, zuletzt unmittelbar am Tag vor dem Anschlag von Magdeburg, und zwar wegen Mißbrauchs von Notrufen. In der BKA-Chronik war dies der Vorgang mit der laufenden Nummer 105. Außer in Sachsen-Anhalt befaßten sich mit ihm auch Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern. Hinzu kommen zahlreiche Bundesbehörden, vom BKA über den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz und selbst das Kanzleramt.

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Besonders eklatant wird das Behördenversagen, weil sich sogar ausländische Behörden – nämlich saudische – bereits 2014 wegen Abdulmohsen an ihre deutschen Kollegen wandten. Die Saudis gaben zu Protokoll, der spätere Terrorfahrer habe ihrem Botschafter gedroht, er werde sich rächen. 2023 und 2024 wiesen saudische Behörden dann wiederholt den BND und weitere Behörden auf Internetpostings hin, in denen Abdulmohsen mit Gewalt drohte. Zweimal besuchten ihn Polizisten in Sachsen-Anhalt zu sogenannten Gefährderansprachen, ersichtlich ohne Erfolg. Mehrfach wandte er sich laut dem Bericht auch an das Bundesinnenministerium. Im Februar 2023 schickte er über das Kontaktformular unter anderem den Satz: „Muß man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“

Ein Grund, genauer hinzusehen oder Abdulmohsen gar auszuweisen, war das für Faeser und Co. aber nicht. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Hans S. II sagt:

    „Versagen“??? Absicht!!!

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