90 Prozent weniger Sanktionen: Arbeitsverweigerer werden nicht mehr bestraft

3. Januar 2025
90 Prozent weniger Sanktionen: Arbeitsverweigerer werden nicht mehr bestraft
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Nürnberg. Bezieher staatlicher Leistungen zur Sicherung des Unterhalts sind in Deutschland von Gesetzes wegen zur Kooperation mit den Sozialbehörden verpflichtet: wer nicht kooperiert, also zum Beispiel zugewiesene Arbeitsmöglichkeiten verweigert, dem können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.

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Doch das ist nur noch Theorie: in der Praxis muß kaum noch jemand mit Sanktionen rechnen, wenn er ein Jobangebot verweigert. In den letzten Jahren ist die Zahl der Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die zugewiesene Jobangebote ausschlagen, geradezu eingebrochen: seit 2007 ist ein Rückgang um stattliche 90 Prozent zu verzeichnen.

Während 2007 noch über 183.000 Sanktionen verhängt wurden, waren es im Zeitraum von September 2023 bis August 2024 nur noch 21.730. Aber selbst die neuen Regelungen, die im März 2024 in Kraft traten und eine vollständige Streichung von zwei Monatszahlungen für sogenannte „Totalverweigerer“ möglich machen, führten bislang nicht zu mehr Sanktionen.

Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Sanktionen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, wonach Kürzungen von mehr als 30 Prozent der Leistungen nicht mit dem Grundrecht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ vereinbar sind. Auch die Corona-„Pandemie“ und ein zeitweises Sanktionsmoratorium im Jahr 2022 trugen dazu bei, daß weniger Sanktionen verhängt wurden.

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Mit dem Bürgergeld schließlich, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde auch offiziell ein Paradigmenwechsel vollzogen. Die Bundesregierung setzt seither grundsätzlich auf Kooperation statt auf Bestrafung und betrachtet Kürzungen als „Ultima Ratio“. Über das Ergebnis braucht sich niemand zu wundern.

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