Paderborn. Wieder nur ein „Einzelfall“ – und wieder eine glatte Verhöhnung des Opfers durch die bundesdeutsche Justiz: in der Nacht zum 1. Mai 2024 wollte der 30jährige Martin K. an einem Kiosk in Paderborn ein Getränk holen, als zwei Unbekannte ohne erkennbaren Grund auf ihn einzuschlage begannen. Auch als das Opfer bereits am Boden lag, traten sie weiter darauf ein.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Zwei Tage später starb Martin K. durch eine Einblutung im Kopf. Die Angreifer konnten schnell identifiziert werden. Es handelte sich um einen Tunesier und einen Marokkaner.
Rund ein halbes Jahr später wurde der brutale Angriff vor Gericht verhandelt. Die skandalösen Urteile: der mittlerweile 19jährige Tunesier erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, sein 17jähriger Mittäter aus Marokko sogar nur neun Monate auf Bewährung. Beide verließen den Gerichtssaal als freie Männer.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen versuchten Totschlag und eine vollendete Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt und forderte für beide Männer Haftstrafen von mehr als vier Jahren – was angesichts eines Verbrechens mit Todesfolge ebenfalls noch ein äußerst mildes Urteil gewesen wäre.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Doch das Gericht schaffte es, selbst diese niedrige Marke noch zu unterbieten, und verurteilte die Mörder nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Die absurde Begründung: die tödliche Einblutung am Kopf hätte nach Ansicht eines Sachverständigen entweder durch Alkohol, Drogen oder hohen Blutdruck während des Angriffs ausgelöst worden sein können. Das Gericht schloß sich dieser Sichtweise an – die Angeklagten hätten keinerlei Tötungsabsicht gehabt und wurden deshalb nur für die Schläge und Tritte, die angeblich kaum Verletzungen verursachten, verurteilt. Ein Freifahrtschein für weitere Mörder – und eine weitere Bankrotterklärung der deutschen Justiz.
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin