Scheindebatte um Wahl der Verfassungsrichter: Kartellparteien zurren ihre Macht fest

29. Dezember 2024
Scheindebatte um Wahl der Verfassungsrichter: Kartellparteien zurren ihre Macht fest
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Mit einem angeblich „besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts“ begründeten die Kartellparteien im Bundestag jetzt eine weitere Grundgesetzänderung. Sie betrifft die Wahl der Karlsruher Richter und begünstigt – wenig überraschend – die Altparteien.

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Diese sollen künftig noch eindeutiger als bisher das letzte Wort bei der Wahl der Verfassungsrichter haben, wie sie in Artikel 93 des Grundgesetzes festgelegt ist. Dort wird nun als neue Regel eingefügt, daß bei der Richterwahl in Zukunft ein Ersatzmechanismus greifen soll, sollte das reguläre Prozedere „blockiert“ werden – was Parteien wie der AfD unterstellt wird. Die Richter werden normalerweise zur Hälfte jeweils von Bundestag und Bundesrat gewählt. Kommt es in einem der beiden Organe, etwa aus Gründen der parlamentarischen Mehrheiten, zu einer Blockade des Wahlvorgangs, soll künftig automatisch die andere Kammer übernehmen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will in der Änderung einen besseren Schutz des Karlsruher Gerichts vor „Feinden der Demokratie“ sehen. Es gehe darum, sagte sie in der Debatte zur Änderung des Grundgesetzes, zu verhindern, daß Verfassungsfeinde ein Einfallstor zur Abschaffung der Demokratie hätten. Doch davon kann weit und breit keine Rede sein. Viel undemokratischer ist – und das schon seit den Anfängen der Bundesrepublik -, daß die Karlsruher Richter letztlich nur von den Parteien bestimmt werden. Von Unabhängigkeit also keine Spur. Die AfD braucht es dazu nicht.

Für die neue Regelung stimmten 600 Bundestagsabgeordnete der Altparteien, dagegen AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht. (rk)

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