Schikanen gegen die AfD: Kartellparteien wollen neue Bundestags-Hausordnung

25. Dezember 2024
Schikanen gegen die AfD: Kartellparteien wollen neue Bundestags-Hausordnung
National
0
Foto: Symbolbild

Berlin. Politisch ist der AfD nicht mehr beizukommen – jetzt sollen Hausordnungstricks helfen, der ungeliebten Oppositionspartei im Bundestag das Leben schwerzumachen. Gerade noch rechtzeitig vor der Neuwahl des Bundestages wollen die Kartellparteien dort eine Neufassung der Hausordnung auf den Weg bringen, die vor allem für Mitarbeiter der AfD-Fraktion massive Einschränkungen mit sich bringen sollen.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Im Kern stehen dabei schärfere Sicherheitskontrollen. AfD-Mitarbeitern sollen künftig leichter die Bezahlung und der Zugang zu Bundestagsgebäuden verweigert werden können, wenn sie den erforderlichen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen. Diese können im Bundestag relativ leicht geändert werden – es reicht eine Abstimmung im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Änderungen der Hausordnung müssen nicht im Plenum abgestimmt werden.

Der zentrale Hebel soll nach Vorstellung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ein erweiterter „Risiko“-Begriff bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuV) sein, die jeder Mitarbeiter bestehen muß, um einen Hausausweis für den Bundestag zu bekommen. Bisher hieß es dort: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Gefahren für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Künftig soll dieser Passus nun lauten: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten.“ Kritiker wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner warnen vor der Einführung eines vagen „Risiko“-Begriffes, dessen Auslegung der Willkür Tür und Tor öffnen würde.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Eine weitere Schikane besteht darin, daß künftig der Verfassungsschutz (VS) routinemäßig Daten beisteuern soll, um die „Zuverlässigkeit“ des Parteipersonals zu beurteilen. Doch dieser ist eine politische Gesinnungsbehörde, deren Einstufungen nichts mit objektiven Tatsachen zu tun haben. In Paragraph 5 der künftigen Bundestags-Hausordnung wird die „Zuverlässigkeit“ von Bundestagsmitarbeitern unter anderem daran geknüpft, daß sie in den letzten fünf (!) Jahren keine Bestrebungen unterstützt haben, die „aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben“. Der Verfassungsschutz liefert solche Zertifizierungen bekanntlich am laufenden Band – in erster Linie aber zur Diffamierung der politisch unerwünschten Opposition.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Bediensteten von Abgeordneten, die den neuen „Zuverlässigkeits“-Kriterien nicht genügen, kann in Zukunft der Zutritt zum Bundestag untersagt, beschränkt oder nur unter Auflagen gestattet werden. Die AfD kritisiert an der künftigen Hausordnung denn auch, daß diese erhebliche Interpretationsspielräume lasse und damit zur Diskriminierung einlade. Letztlich liefen die geplanten Verschärfungen auf ein faktisches Berufsverbot für AfD-Mitarbeiter hinaus, heißt es in einer Stellungnahme der AfD-Fraktion. Genau das ist beabsichtigt. (rk)

Bildquelle: AfD

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert