Wegen eingeschränkter Kommunikation: Gericht verbietet Niqab im Unterricht

20. Dezember 2024
Wegen eingeschränkter Kommunikation: Gericht verbietet Niqab im Unterricht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Ein muslimischer Gesichtsschleier (Niqab) im Unterricht ist der Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrags abträglich, jedenfalls in Deutschland. Das entschied jetzt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Demnach durfte ein örtliches Berufskolleg einer muslimischen Schülerin die Teilnahme am Unterricht mit Gesichtsschleier untersagen.

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Die Schülerin sei nicht berechtigt, während der Teilnahme am Unterricht ihr Gesicht mit einem Niqab zu verhüllen, führte die Kammer aus. „Eine derartige gesichtsverhüllende Verschleierung verstößt gegen ihre gesetzlich verankerte Pflicht, daran mitzuarbeiten, daß die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.“ Zu den von der Schule zu erfüllenden Erziehungs- und Bildungszielen gehöre nämlich unter anderem offene Kommunikation. Dieser schulische Auftrag beinhalte mehr als die bloße Wissensvermittlung. „Sowohl Schüler untereinander als auch Schüler und Lehrkräfte müssen sich so austauschen können, daß die volle – verbale und nonverbale – Kommunikation jederzeit möglich ist“, urteilte das Gericht.

Vor allem bei der mündlichen Mitarbeit könne eine entsprechende Kommunikation und die hierauf basierende Leistungsbewertung nicht gelingen, ohne den Gesichtsausdruck des Gegenübers wahrzunehmen. Eine nahezu vollständige Verhüllung des Gesichts führe daher zu einer erheblichen Beeinträchtigung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages. „Soweit hierdurch in die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit der Schülerin eingegriffen wird, ist dieser Eingriff angesichts des staatlichen Bildungsauftrags gerechtfertigt“, heißt es abschließend im Urteil. (rk)

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