4500-Euro-Klage: Politologin will Schadenersatz – wegen Anführungszeichen

26. November 2024
4500-Euro-Klage: Politologin will Schadenersatz – wegen Anführungszeichen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Steyregg. Nicht erst die Anzeigenflut, mit der die grünen Spitzenpolitiker Robert Habeck und Annalena Baerbock ihre Kritiker überziehen, zeigt, daß Linke oft humorlos und verbiestert sind. Aber nicht nur hierzulande, sondern auch im benachbarten Österreich. Dort sieht sich jetzt eine Politikwissenschaftlerin geschmäht, weil sie in einem kritischen Bericht als „Expertin“ bezeichnet wurde – mit Anführungszeichen.

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4500 Euro Schadenersatz will Judith G. vom patriotischen Online-Nachrichtenmedium „Heimatkurier“ wegen der Anführungsstriche haben. Die Schreibweise, ließ ihr Anwalt mitteilen, habe ihre wissenschaftliche Integrität beschädigt und ihre fachliche Qualifikation in Zweifel gezogen. G. werde „als ‚Expertin‘ unter Anführungszeichen bezeichnet, die in Wahrheit keine Expertise habe und die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auch nicht objektiv und neutral sei, sondern ideologische Meinungsmacherin, die parteipolitisch agiere und auch parteipolitisch gelenkt werde“, heßt es im Anwaltsschreiben weiter. G. fordert die Löschung des in Rede stehenden Beitrags.

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Der „Heimatkurier“ betrachtet die Anzeige als pure Schikane, die den Handlungsspielraum nonkonformer Plattformen einschränken solle, „sei es durch Diffamierung, gezielte Repression oder wie im jetzigen Fall juristische Einschüchterung über den Weg von Zivilklagen“.

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