Wahnsinnsurteil des EuGH: Afghanische Frauen haben grundsätzlich Asylrecht in der EU

10. Oktober 2024
Wahnsinnsurteil des EuGH: Afghanische Frauen haben grundsätzlich Asylrecht in der EU
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist bekannt dafür, daß er äußerst migrantenfreundlich ist. Bei Streitsachen zwischen Zuwanderern und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheidet er in aller Regel zugunsten der Migranten.

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Mit einer aktuellen Entscheidung, die zuungunsten der österreichischen Regierung ausfiel, öffnete das Gericht weiterer Massenzuwanderung Tür und Tor. Es entschied nämlich, daß afghanische Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts einen Rechtsanspruch auf Asyl in Europa haben, weil sie in der Heimat verfolgt bzw. unterdrückt würden. Und: sogar islamistische Ehemänner – selbst wenn die klagenden Frauen vor diesen fliehen – können dank des Urteilsspruchs im Wege des Familiennachzugs ins Land geholt werden.

Die Luxemburger Richter scheuten nicht vor einem abenteuerlichen juristischen Kniff zurück: sie setzten allein die Möglichkeit einer Zwangsehe mit Sklaverei gleich. Auch die Verhüllungspflicht, der eingeschränkte Zugang zu Bildung und Berufen sowie zum politischen Leben, dem afghanische Frauen ausgesetzt sind, wurde von ihnen „in ihrer Gesamtheit“ als Verfolgung gewertet. Afghaninnen würden „mit der Menschenwürde verbundene Grundrechte vorenthalten“. Hieraus leiteten die Richter ab, daß Herkunft und Geschlecht bei Afghaninnen genügten, um daraus einen grundsätzlichen Asylanspruch herzuleiten.

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Weil Asylanträge afghanischer Frauen damit künftig nicht mehr individuell geprüft werden, bedeutet die Entscheidung des EuGH ein weiteres Einfallstor für unkontrollierte Zuwanderung. Absehbar ist zudem, daß das Luxemburger Gericht künftig noch weitere landesspezifische Pauschalurteile fällen wird, zum Beispiel für Frauen aus Palästina.

Kritik an dem Urteil kam denn auch prompt von der FPÖ-Europaabgeordneten Petra Steger: „Es ist offensichtlich, daß Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdrückt werden – und zwar nicht nur in Afghanistan. Daraus aber ein generelles Asylrecht für sämtliche Frauen abzuleiten, beweist, daß der EuGH völlig weltfremd ist und mit seinen Urteilen eine restriktive und am ursprünglichen Gedanken des Schutzes im nächstgelegenen sicheren Land orientierte Asylpolitik mit aller Kraft sabotiert.“ Man könne nicht Österreich und die EU in die Pflicht nehmen, um die dortige Frauendiskriminierung zu beseitigen, indem man ihnen einen „Freischein für Asyl“ ausstellt. Es sei angesichts solcher Urteile „höchste Zeit, sich in der Asylpolitik von den EU-Vorgaben zu lösen.“ (mü)

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