Zu viele Einbürgerungen: Italienische Rechtsregierung will neues Staatsbürgerschaftsrecht

9. Oktober 2024
Zu viele Einbürgerungen: Italienische Rechtsregierung will neues Staatsbürgerschaftsrecht
International
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Foto: Symbolbild

Rom. In Italien ist eine Diskussion über das Einbürgerungsrecht entbrannt. Aber während in Deutschland bei solchen Gelegenheiten in der Regel noch weitergende Erleichterungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft beschlossen werden, bewegt sich die italienische Debatte in die umgekehrte Richtung. Ausgelöst hat die Diskussion Außenminister Tajani von der Regierungspartei Forza Italia – er will strengere Regeln. Sogar die Möglichkeit, die einmal verliehene Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, ist im Gespräch.

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Einzelheiten teilte Tajani bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfes mit. Demnach sollen Migrantenkinder den italienischen Paß erhalten können, wenn sie mindestens zehn Jahre lang italienische Schulen besucht haben, besagt der Entwurf. Derzeit müssen sie dafür bis zum 18. Lebensjahr warten. Wörtlich sagte Tajani: „Um Italiener zu sein, muß man die italienische Sprache, die italienische Geschichte, die Geografie und unsere Verfassung kennen. Deshalb sagen wir, daß man nach zehn Jahren Pflichtschulzeit italienischer Staatsbürger werden kann.“

Schützenhilfe kommt von Lega-Chef Salvini, der darauf hinwies, das Italien dasjenige EU-Land sei, das derzeit die meisten Staatsbürgerschaften in ganz Europa verleiht. Salvinis Lega bereitet ihrerseits einen Gesetzentwurf vor, der Möglichkeiten zur Entziehung der bereits verliehenen Staatsbürgerschaft vorsieht – dann nämlich, wenn Eingebürgerte in Italien straffällig werden.

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Derzeit gilt in Italien – anders als in Deutschland – noch das Einbürgerungsgesetz von 1982, dem das sogenannte „ius sanguinis“ zugrundeliegt: wer in Italien lebt und geboren ist, ist nicht zwangsläufig Italiener, wenn er nicht von italienischen Eltern abstammt. Deshalb muß der italienische Paß erst mit Erreichen der Volljährigkeit beantragt werden.

In Italien leben rund fünf Millionen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung. Sie machen 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von 59 Millionen Menschen aus. (mü)

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