Wiener Neustadt. Auch im Nachbarland Österreich genießen straffällig gewordene Ausländer Privilegien. Am Landesgericht Wiener Neustadt wurden jetzt zwei Afghanen wegen sexuellen Mißbrauchs von sechs Kindern in einem Freibad zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. In Deutschland entspricht das einer Bewährungsstrafe. Da sie bereits vier Monate in U-Haft verbrachten, sind sie in knapp zwei Monaten wieder frei.
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Die beiden Angeklagten, die sich erst kurz vor den Vorfällen im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen kennengelernt hatten, ließen vor Gericht auffällige Erinnerungslücken erkennen. Ein Angeklagter erklärte: „Ich kann mich wirklich an nichts mehr erinnern. Sollte ich Kinder berührt haben, tut es mir leid. Ein normaler Mensch macht so etwas nicht.“
Der Verteidiger der beiden Männer führte an, daß seine Mandanten zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen seien. Es sei das erste Mal in ihrem Leben gewesen, daß sie Alkohol konsumierten – und das gleich in großen Mengen. Dem standen freilich Aussagen der betroffenen Kinder entgegen, die sich übereinstimmend daran erinnern konnten, von dem Tatverdächtigen an den Oberschenkeln, am Bauch und zwischen den Beinen berührt worden zu sein.
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Eine Abschiebung nach Afghanistan ist derzeit von Österreich aus nicht möglich. Das Wiener Innenministerium arbeitet an Rückführungsabkommen. Bis dahin dürfen sich die übergriffigen Afghanen weiterhin der österreichischen Gastfreundschaft erfreuen. (mü)
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