Neue EU-Klage gegen Ungarn: „Verteidigung der Souveränität“ paßt den Eurokraten nicht

6. Oktober 2024
Neue EU-Klage gegen Ungarn: „Verteidigung der Souveränität“ paßt den Eurokraten nicht
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Budapest. Im Dauerstreit zwischen der EU-Kommission und der ungarischen Orbán-Regierung wird gerade ein weiteres Faß aufgemacht: die EU stört sich an einem neuen ungarischen Gesetz, das – nach dem Vorbild Rußlands – ausländische Organisationen zwingt, ihre Finanzierung offenzulegen und sich damit als aus dem Ausland finanziert kenntlich zu machen. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Verantwortlichen bis zu drei Jahre Haft.

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Zuletzt hatte der Westen versucht, in Georgien ein ähnliches Gesetz zu verhindern. Für das ungarische Gesetz zur „Verteidigung der Souveränität“, das im Dezember verabschiedet wurde, gibt es gute Gründe – schon vor Jahren mußte Budapest die vom US-Multimilliardär George Soros finanzierte „Open Society“-Stiftung und ihr angeschlossene NGO´s wegen permanenter Wühlarbeit gegen die ungarische Regierung des Landes verweisen.

Parallel zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein neues „Amt für Souveränitätsschutz“ eingerichtet, das Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde gleichzeitig auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet.

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Die EU-Kommission sieht in dem Gesetz unter anderem Verstöße gegen Grundsätze der Demokratie, der freien Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit. Auch die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht darauf, vertraulich mit Anwältinnen und Anwälten sprechen beziehungsweise schreiben zu können, wird durch das Souveränitätsgesetz angeblich bedroht. „Das Gesetz verleiht dem Amt [für Souveränitätsschutz] einen sehr weiten Ermessensspielraum für die Ermittlungen – insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft -, und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden einzugreifen“, ließ die EU-Kommission wissen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund ereiferte sich, das Gesetz „stammt aus dem Lehrbuch Wladimir Putins und kommt ganz konkret gegen die Zivilgesellschaft in Ungarn zum Einsatz“.

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Bereits im Februar hatte die Brüsseler Behörde wegen des neuen Gesetzes ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest eingeleitet. Ungarn hält jedoch an dem Gesetz fest. Sollte die Klage der Kommission nun erfolgreich sein und der Europäische Gerichtshof Budapest verurteilen, droht bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe. Aber auch das ist Budapest bereits gewöhnt – erst im Juni verhängte der EuGH eine Strafe, weil Ungarn aus EU-Sicht gegen das EU-Asylrecht verstößt. Ungarn weigert sich, die inzwischen auf 200 Millionen Euro angewachsene Strafe zu bezahlen – die EU-Kommission will das Geld nun von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen. (mü)

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2 Kommentare

  1. na,ja sagt:

    Brüssel gegiert: AUSTRITT VERSCHAFFT RUHE.

  2. Mark sagt:

    Da läuft bei diesen dubiosen Eurokraten hauptsächlich willkürliche Auslegung durch deren Machtzentrale, ohne dass rechtliche Belange eine große Rolle spielen. Für Ungarn heißt das im Fall des Falles eben Gegenklage, Gegenklage und nochmals Gegenklage.

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