EU-Rechnungsprüfer: Der „Migrationsfonds“ taugt nur bedingt gegen illegale Zuwanderung

28. September 2024
EU-Rechnungsprüfer: Der „Migrationsfonds“ taugt nur bedingt gegen illegale Zuwanderung
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Offiziell will die EU in Afrika mit viel Geld die Fluchtursachen bekämpfen. Dafür hat sie den sogenannten „EU-Migrationsfonds“ eingerichtet, mit dem bis heute 27 Länder im Rahmen von 248 Programmen unterstützt wurden. Doch in den Augen des Europäischen Rechnungshofes hat sich der Fonds als nur bedingt tauglich erwiesen, denn die Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro würden „nach dem Gießkannenprinzip verteilt“. So steht es im aktuellen Bericht des Rechnungshofes, der am Mittwoch in Luxemburg vorgestellt wurde.

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Es ist bereits die zweite Rüge der EU-Prüfer. Diese hatten dem Fonds schon 2018 attestiert, Gelder nicht gezielt genug einzusetzen, um die Ursachen von Instabilität, irregulärer Migration und Vertreibung auf dem afrikanischen Kontinent zu bekämpfen.

Der Fonds sei zwar grundsätzlich „ein sinnvolles Instrument“, stellte Bettina Jakobsen, Mitglied des Europäischen Rechnungshofes, fest. Aber „eine breit gestreute Unterstützung ohne strategische Ausrichtung ist nicht wirksam genug“, kritisierte sie. Derzeit lasse sich fast alles durch den Fonds fördern, zum Beispiel auch eine Radiostation. Die EU-Kommission müsse mehr tun, damit die Gelder der Steuerzahler künftig nachhaltig eingesetzt würden.

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Auch zeigten die zur Überwachung der Projekte verwendeten Indikatoren nicht, ob deren Ergebnisse tatsächlich dazu beigetragen haben, Fluchtursachen zu bekämpfen. Die EU-Kommission könne deshalb nach wie vor nicht beurteilen, durch welche Maßnahmen irreguläre Migration und Vertreibung in Afrika am besten eingedämmt werden können, heißt es im Bericht. Die Prüfer fordern die Kommission auf, künftig Gebiete und Empfänger stärker „faktenbasiert“ auszuwählen sowie Risiken für Menschenrechtsverletzungen besser zu identifizieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. (mü)

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