Schlumpf-Entwarnung: Polizeieinsatz gegen 16jährige war überzogen

6. Juni 2024
Schlumpf-Entwarnung: Polizeieinsatz gegen 16jährige war überzogen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Schwerin. Es war einer der großen Skandale der letzten Monate: am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) war im Februar die Polizei angerückt, nachdem der Schulleiter eine seiner Schülerinnen denunziert hatte. Die 16jährige hatte auf TikTok ein Video mit blauen Schlümpfen gepostet, dazu unter anderem den Text: „nix yallah yallah“ und „in Deutschland wird deutsch gesprochen“. In einem anderen Post hatte die Schülerin geschrieben, daß „Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist“. Der Schulleiter witterte „rechtsextremistisches“ Gedankengut. Drei Beamte führten das Mädchen aus dem Unterricht ab.

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Doch jetzt die große Klatsche für den übereifrigen Direktor: das Bildungsministerium stellte klar, daß „eine Meldung per Meldebogen“ ausgereicht hätte. Heißt: der Polizeieinsatz war überzogen.

Besonders düpiert steht der Schulleiter jetzt da, weil das Bildungsministerium diese Vorgehensweise erst wenige Tage vor dem Polizeieinsatz allen Schulen in Mecklenburg-Vorpomern eigens eingeschärft hatte. Die Polizei muß demnach nur bei Bombendrohungen, Amokankündigungen, Vorkommnissen mit Waffen und Drogen sowie einem Mißbrauch digitaler Medien gerufen werden. „Bei meldepflichtigen Vorfällen ohne Brisanz oder vermuteter Öffentlichkeitswirkung reicht eine Anzeige mittels der Meldebögen A und B innerhalb von 24 Stunden“, heißt es in der Anweisung.

Die Bloßstellung der 16jährigen Schülerin durch den Polizeieinsatz und ihre demütigende Vernehmung macht das freilich auch nicht rückgängig. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Mark sagt:

    Vorauseilender Gehorsam von Staatsbediensteten. Der genannte Direktor und die Polizisten waren nicht nur das, sondern offensichtlich auch dämlich genug, die „politisch korrekten“ Vorgaben für bare Münze zu nehmen. Vielleicht gibt es dafür gesonderte Belobigungen fürs aufgeblasene Ego, das wäre nicht auszuschließen.

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