Brüssel/Frankfurt. Die EU ist dem Bargeldverbot einen großen Schritt nähergekommen: wie bereits angekündigt, haben sich die Mitgliedsländer jetzt auf eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro geeinigt. Barzahlungen über 10.000 Euro sind damit künftig verboten.
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In Deutschland gibt es bislang keine Bargeld-Obergrenze. Infolge des EU-Beschlusses ändert sich das nun. Begründet wird die Beschränkung mit dem üblichen Geldwäsche- und Terrorfinanzierungs-Argument.
Die Bargeldobergrenze soll nun innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden. Allerdings können die nationalen Regierungen auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
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Die neuen Vorschriften sehen auch zusätzliche Befugnisse für die Finanzermittlungsstellen vor, die in Deutschland beim Zoll angesiedelt sind. Sie sollen unter anderem die Möglichkeit haben, „verdächtige“ Transaktionen zu stoppen. Und: auch Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten müssen künftig ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden.
Für die zusätzliche Kontrolle braucht es auch eine zusätzliche Behörde. Die „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) soll ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main erhalten und Mitte 2025 den Betrieb aufnehmen. (mü)
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