Punktsieg für die Meinungsfreiheit: Habeck muß sich mit „Bahnhofsalkoholiker“ vergleichen lassen

14. Mai 2024
Punktsieg für die Meinungsfreiheit: Habeck muß sich mit „Bahnhofsalkoholiker“ vergleichen lassen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Politiker genießen keinen Majestätsstatus und müssen sich auch Kritik gefallen lassen – erst recht, wenn diese im Gewand der Satire daherkommt. Das entschied erst vor kurzem das Münchner Landgericht in zweiter Instanz, nachdem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock gegen das Plakat eines bayerischen Unternehmers geklagt hatte, das sie und weiteres grünes Spitzenpersonal kräftig verballhornte. Aber: soviel Meinungsfreiheit muß sein, entschied das Gericht.

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Jetzt unterlag auch Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) gegen den „Welt“-Kolumnisten Rainer Meyer, der am Tegernsee lebt und unter dem Pseudonym Don Alphonso schreibt. Er hatte im Februar 2023 in einem Tweet über Habeck geschrieben, und zwar von einem „Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“.

Habeck fand das nicht lustig. Er unterzeichnete persönlich einen Strafantrag gegen Meyer und berief sich auf Paragraph 188 StGB. Dort ist festgelegt, daß die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen kann – sofern die Tat geeignet sei, „sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“.

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Als besonders spaßunempfindlich zeigte sich erneut das Amtsgericht Miesbach, das zuvor bereits den Unternehmer wegen seines Grünen-Plakats zunächst zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Auch Meyer wurde vom selben Richter zu einer Strafe in Höhe von 3200 Euro verdonnert.

Auch dieser Fall landete beim Münchner Landgericht. Dieses sprach auch Meyer frei. Es argumentierte, es habe sich bei Meyers Tweet nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Meinungsäußerung gehandelt, die von Art. 5 GG gedeckt sei. (rk)

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