Gummiparagraph „Volksverhetzung“: AfD will Reform des § 130

20. April 2024
Gummiparagraph „Volksverhetzung“: AfD will Reform des § 130
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Unmittelbar vor Beginn des Prozesses gegen den Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Björn Höcke hat die AfD das „Volksverhetzungs“-Delikt in Frage gestellt. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung muß dringend reformiert werden“, ließ der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Stephan Brandner, den „Stern“ wissen.

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Der einschlägige Paragraf 130 des Strafgesetzbuches sei „auch in der Fachliteratur hochumstritten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft“, sagte der AfD-Politiker, und: „Die Regelungen, die massiv die Meinungsfreiheit tangieren, sind inzwischen durch vielfache Erweiterungen extrem ausufernd.“ Sie könnten damit „fast willkürlich gegen jeden“ verwendet werden. Genau das streben Politik und Verfassungsschutz freilich an, wie jüngste Äußerungen der Bundesministerinnen Faeser und Paus sowie des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang nahelegen. Alle drei sprachen sich in den letzten Wochen ausdrücklich dafür aus, den Druck auch gegen Äußerungen zu erhöhen, die nicht strafbewehrt sind.

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Mit Blick auf den Höcke-Prozeß sagte Brander, der bis 2019 den Justizausschuß des Bundestages geleitet hatte: „Wenn wir jetzt dazu übergehen, jedes Wort darauf zu prüfen, ob es einmal von den Nazis in den Mund genommen wurde, wird es dünn im deutschen Wortschatz.“ Das sei „hysterisch“ und stehe einer Gesellschaft, „die an sich reif genug ist, konträre Meinungen auszuhalten, nicht gut zu Gesicht“. (rk)

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5 Kommentare

  1. Matercula sagt:

    ich kann mir gut vorstellen, daß von einigen unseren kriegslüsternen Politikerinnen und Politikern schon Satzfragmente abgesondert wurden, die auch schon in der NS-Zeit zur Zeit des Russlandfeldzuges geäußert wurden. Diese könnte man dann logischerweise auch wegen Volksverhetzung anklagen.
    Im digitalen Zeitalter müsste es eigentlich einfach sein, z.B. mit Hilfe der KI, nach solchen identischen Aussagen zu suchen.

  2. Bernd Sydow sagt:

    (2) Der deutsche Dichter und Patriot Theodor Körner fiel im Kampf um Deutschlands Freiheit bereits im Alter von 21 Jahren. Von ihm stammen hauptsächlich patriotische Gedichte. Zum Beispiel das Gedicht „Männer und Buben“. Dessen erste Zeile lautet: „Das Volk steht auf, der Sturm bricht los“. Denjenigen, die der jüngeren deutschen Geschichte kundig sind, wird diese Zeile bekannt vorkommen. Richtig! Diese Zeile gebrauchte der NS-Propagandaminister Goebbels – allerdings in Befehlsform – in seiner Rede im Berliner Sportpalast Anfang 1943.
    Was nun? Darf man Körners Gedicht „Männer und Buben“ in der Öffentlichkeit oder überhaupt jetzt nicht mehr vortragen, weil es von den Nationalsozialisten zwecks Aufhetzung der Deutschen (das war echte Volksverhetzung!) seinerzeit mißbraucht wurde? Oder macht sich, wer es trotzdem vorträgt, der „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 StGB schuldig? Nun, ich meine, der Paragraph 130 StGB widerspricht in seiner jetzigen Form unserer längst demokratisch gefestigten Gesellschaft. Er sollte überarbeitet werden!

  3. Bernd Sydow sagt:

    (1) Vom früheren US-Präsidenten und jetzigen Präsidentschaftskandidaten der Republikaner Donald Trump stammt der Wahlkampfslogan „America first“ (USA zuerst). Diesen kann man auch interpretieren als „Alles für die USA“. Niemand käme dort auf die Idee, in diesem Ausspruch eine strafbare Handlung zu sehen, ganz im Gegenteil!

    Anders bei uns in Deutschland. Hier steht der Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Björn Höcke vor Gericht, und zwar weil er bei einer Rede unter anderem gerufen hatte „Alles für Deutschland“. Wegen dieser Formulierung wurde er angezeigt, aber nicht weil diese für sich allein strafbar ist, sondern weil sie zufälligerweise das Motto von Hitlers SA war, weswegen selbige in der deutschen Öffentlichkeit auszusprechen streng verboten ist.
    In jedem Land der Erde würde man Höcke als vorbildlichem Patrioten Anerkennung zollen. Aber nicht bei uns. Hier wird Patriotismus von Faeser, Haldenwang und Konsorten quasi als „rechtsextremer Verdachtsfall“ kriminalisiert. Fortsetzung (2)

  4. Scripted Reality sagt:

    Eine echte Demokratie benötigt kein politisches Strafrecht, es genügt der Tatbestand der Beleidigung.

    Allerdings kann man dann niemanden extrem hohe soziale Folgekosten aufdrücken.

    Bliebe dann noch die Doppelmoral des einseitig angewandten Paragraphen.

  5. Omasbioladen sagt:

    Ich finde wir sollten Zahnpasta verbieten weil Nazis sich die Zähne putzten.

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