Erlaß der tschetschenischen Regierung: „Unzulässig, Musikkultur von anderen Völkern zu übernehmen“

13. April 2024
Erlaß der tschetschenischen Regierung: „Unzulässig, Musikkultur von anderen Völkern zu übernehmen“
International
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Foto: Symbolbild

Grosny. Mit einer umstrittenen Entscheidung will die Regierung der autonomischen russischen Republik Tschetschenien die kulturelle Identität des Landes schützen: der für das Musikleben des Landes zuständige Kulturminister Musa Dadajew hat jetzt verfügt, daß Musik künftig nur noch maximal 116 Beats pro Minute (BPM) haben darf.

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Auf Telegram begründete Dadajew die Maßnahme unter anderem damit, daß mit dem neuen Standard Techno-Musik verboten werden soll. Demnach dürfen „musikalische, gesangliche und choreografische Kompositionen“ in Tschetschenien nun nur noch zwischen 80 und 116 Beats pro Minute (BPM) haben.

Die Anordnung kam offenbar unmittelbar von Präsident Kadyrow, der den Kulturminister angewiesen haben soll, die tschetschenische Musik „an die tschetschenische Mentalität anzupassen“. Und: „Es ist unzulässig, Musikkultur von anderen Völkern zu übernehmen.“ Tschetschenische Musik- und Tanzkreationen müssen künftig mit der „tschetschenischen Mentalität und dem musikalischen Rhythmus“ in Einklang stehen. Ziel sei es, „den Menschen das kulturelle Erbe des tschetschenischen Volkes näherzubringen“, so Dadajew.

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Musiker mit Werken, die den Vorgaben nicht entsprechen, sollen bis zum 1. Juni Zeit haben, ihre Stücke umzuschreiben, um die neuen Tempo-Kriterien zu erfüllen. Tun sie dies nicht, dürfen sie ihre Werke nicht mehr öffentlich vortragen. Tatsächlich dürfte das Verbot bedeuten, daß viele Musikstücke in Stilen wie Pop und Techno in der russischen Teilrepublik künftig nicht mehr in staatlichen Institutionen und Radios gespielt werden dürfen. (mü)

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