Immer noch „Duldungspflicht“ bei der Bundeswehr: Soldat wegen Impfverweigerung zu Geldstrafe verurteilt

29. März 2024
Immer noch „Duldungspflicht“ bei der Bundeswehr: Soldat wegen Impfverweigerung zu Geldstrafe verurteilt
National
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Foto: Symbolbild

Schweinfurt. Während in den USA die Impfpflicht für Angehörige der Streitkräfte längst aufgehoben ist und entlassene Impf-Verweigerer rehabilitiert werden, ist davon in Deutschland noch nichts zu merken. Im Gegenteil, die während der „Pandemie“ verhängten behördlichen Schikanen werden vielfach mit unverminderter Härte weiter durchgesetzt.

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Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt hat jetzt einen Soldaten wegen einer verweigerten Corona-Impfung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Betroffene soll 4050 Euro zahlen. Die Richter stellten sich auf den Standpunkt, daß der „Impfbefehl“ der Bundeswehr rechtmäßig sei.

Das Gericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom Juli auf, das den Soldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen hatte. Das Gericht begründete das Urteil damals damit, daß der Befehl zur Impfung im März und Juli 2022 nicht mehr verhältnismäßig gewesen sei. Die von der damaligen Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) im November 2021 verfügte „Duldungspflicht“ für die mRNA-Impfung bei der Bundeswehr ist freilich nach wie vor in Kraft. Auch der derzeitige Verteidigungsminister Pistorius (SPD) hält unverändert an ihr fest. (tw)

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