ZUERST!-Hintergrund: Damit es Farbige nicht zu schwer haben: US-Bundesstaat Washington streicht Jura-Studium zusammen

24. März 2024
ZUERST!-Hintergrund: Damit es Farbige nicht zu schwer haben: US-Bundesstaat Washington streicht Jura-Studium zusammen
International
2
Foto: Symbolbild

Olympia/Washington. Im Juni 2023 erklärte der oberste US-Gerichtshof, der Supreme Court, in einem vielbeachteten Grundsatzurteil die sogenannte „Affirmative action“, also die Bevorzugung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, für verfassungswidrig. Es hatte sich insbesondere an Universitäten eingebürgert, vorgeblich „diskriminierte“ Farbige gegenüber weißen Bewerbern zu bevorzugen. Seit dem Urteil im Juni ist es damit vorbei.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Doch die Lobbyisten der vermeintlich „benachteiligten“ Gruppen wollen sich nicht geschlagen geben. Wenn die Privilegierung der „Benachteiligten“ schon nicht mehr möglich ist, dann sollen umgekehrt wenigstens auch alle anderen Voraussetzungen fallen, die für Minderleister bislang noch eine Hürde sind. So muß man ein Urteil des Obersten Gerichtsshofes des demokratisch regierten Bundesstaates Washington verstehen. Dieser hat jetzt das traditionelle Zulassungs-Examen für angehende Anwälte abgeschafft. Juristen können sich künftig mit einer abgespeckten Ausbildung begnügen und müssen nun nur noch wenige Voraussetzungen erfüllen, um praktizieren zu dürfen – weil „der übliche, anstrengende Weg“, Anwalt zu werden, für „marginalisierte Gruppen zu schwer“ sei. Das Examen sei für „People of Color“ eine „unfaire Barriere“, urteilte das Gericht.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der Supreme Court beschloß die Änderung auf der Grundlage der Arbeiten der sogenannten „Bar Licensure Task Force“ (zu Deutsch: „Taskforce Anwaltszulassung“). Diese wurde 2020 eigens ins Leben gerufen, um die Diskriminierung vermeintlich „marginalisierter Gruppen“ durch das Examen zu prüfen. Die Taskforce sollte insbesondere „unverhältnismäßige Auswirkungen auf farbige Prüflinge und Prüflinge der ersten Generation“ bewerten – und kam zum erwünschten Befund: die seit über 200 Jahren bewährte Anwaltsausbildung ist „rassistisch“, weil zu anspruchsvoll.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Die bisher gültige Regelung ist damit nun nach dem US-Bundesstaat Oregon auch in Washington Vergangenheit. Bis jetzt mußten angehende Juristen mehrere Jahre studieren und ein Praktikum bei einem anderen Anwalt absolviert haben, bevor sie überhaupt zur Anwaltsprüfung zugelassen wurden. Nach den jetzt geänderten Richtlinien können Anwälte auf das im Jahr 1783 erstmals in Delaware durchgeführte Examen verzichten, indem sie es bei einer sechsmonatigen Ausbildung belassen und drei Kurse absolvieren. Damit reichen künftig drei Stunden Arbeit pro Woche, insgesamt müssen es 500 Stunden juristische „Erfahrung“ vor dem Abschluß sein, außerdem 12 „Qualifikationspunkte“ als lizenzierte Rechtsreferendare, damit man in Washington Anwalt werden kann. Der obligate Universitätsabschluß ist damit hinfällig.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Die Verantworlichen klopfen sich einstweilen auf die Schultern. Etwa Richterin Montoya-Lewis, die sowohl im Supreme Court als auch in der „Taskforce“ tätig ist. „Ich möchte meinem Co-Vorsitzenden Dean Varona und allen Mitgliedern der Taskforce danken, die in den letzten drei Jahren so hart daran gearbeitet haben, diesen neuen Weg für Washington zu entwickeln“, gab sie zu Protokoll. Auch Anthony Varona, der Dekan der Seattle University School of Law, ist des Lobes darüber voll, „einen Obersten Gerichtshof zu haben, der immer wieder innovative Ansätze zur Korrektur von Ungerechtigkeit und zur Erweiterung des Rechts und der Rechtsdienstleistungen anwendet“. Nur so könne man auf den „Bedürfnissen der unterversorgten und marginalisierten Menschen“ Rechnung tragen.

Die Bedürfnisse des amerikanischen Rechtsstaates, der unter minderqualifizierten Anwälten leiden könnte, spielen offenbar keine Rolle. (mü)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

2 Kommentare

  1. Uwe Lay sagt:

    Müssen wir davon ausgehen, daß dann auch die Ausbildungsanforderungen an Lehrer, aber auch Ärzten heruntergesetzt werden, um mehr Farbigen es zu ermöglichen, Lehrer oder Ärzt zu werden? Reicht für eine Qualifikation für einer Gender-Study-Professur die Tatsache, farbiger Hautfarbe zu sein und zu erklären, rassistisch diskriminiert zu werden?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.