Streit um Tessa von Ganserers Geschlecht: AfD-MdB Beatrix von Storch zieht vor das Bundesverfassungsgericht

29. November 2023
Streit um Tessa von Ganserers Geschlecht: AfD-MdB Beatrix von Storch zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/Karlsruhe. Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ soll nach dem Willen der Bundesregierung so bald als möglich in Kraft treten. Es sieht nicht nur erleichterte Möglichkeiten des Geschlechtswechsels vor, sondern stellt es künftig auch unter Strafe, wenn das frühere Geschlecht eines Trans-Menschen gesprächsweise oder in der Öffentlichkeit erwähnt wird.

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Ginge es nach dem neuen Gesetz, müßte die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch mit einer Anklage und möglicherweise einer Verurteilung rechnen. Sie hatte vor geraumer Zeit den/die grüne Bundestagsabgeordnete(n) Tessa von Ganserer als „Mann“ bezeichnet. Tatsächlich führte Ganserer bis vor einigen Jahren ein relativ unauffälliges Leben als Mann und Familienvater. Die Abgeordnete von Storch hatte seinerzeit einen Ordnungsruf kassiert. Ihr Verhalten war nach Ansicht aller übrigen Bundestagsparteien eine Verletzung der Geschäftsordnung.

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Die streitbare AfD-Frau will das nicht akzeptieren und hat jetzt angekündigt, Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie erklärte, die Erteilung eines Ordnungsgelds, weil man die Wahrheit ausspreche, sei eine Verletzung ihrer Rechte als Bundestagsabgeordnete.

Bisher – und nach (noch) geltendem Recht – orientiert sich die Geschlechterdefinition, die den Bezeichnungen „Mann“ und „Frau“ zugrundeliegt, an den physiologischen Gegebenheiten. Dem künftigen „Selbstbestimmungsgesetz“ zufolge soll sich jeder sein Geschlecht selbst aussuchen können. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Deutsche Haltung sagt:

    Also eines hat sich doch jetzt klar gezeigt: Dieses Tessa Ganserer mag was weiß ich was sein, jedenfalls ist es mit Sicherheit KEIN MANN!
    Lächerlich, dieses Getue!

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