Hammer-Urteil aus Karlsruhe: „Klimaschutz“-Finanzierung der Bundesregierung ist verfassungswidrig

17. November 2023
Hammer-Urteil aus Karlsruhe: „Klimaschutz“-Finanzierung der Bundesregierung ist verfassungswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe/Berlin. Ein empfindlicher Magenschwinger für die „Ampel“: das Bundesverfassungsgericht nahm jetzt in einem Urteil (Az. 2 BvF 1/22) das Haushaltsgebaren der Bundesregierung auseinander und erklärte wichtige Bestandteile ihrer verheerenden Klima-Politik für verfassungswidrig, also nichtig. Konkret geht es darum, daß 60 Milliarden Euro nicht gebrauchter Gelder aus dem Corona-Sondertopf unter nachträglicher Umgehung der Schuldenbremse nicht für den sogenannten „Klimafonds“ zweckentfremdet werden durften. Der wichtigste Schattenhaushalt des Bundes ist damit weitgehend Makulatur. Geklagt hatte die Unions-Fraktion im Bundestag.

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Bundesfinanzminister Lindner (FDP) fand als erster die Sprache wieder und gab mehrere Maßnahmen bekannt, die sich aus dem Karlsruher Urteil ergeben. So werden die 60 Milliarden Euro bisher nicht genutzter Kreditermächtigungen gelöscht. Er habe den Wirtschaftsplan des Klimafonds bereits gesperrt, sagte Lindner. Davon ausgenommen seien allerdings Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – zusammen mehr als 30 Milliarden Euro. Beobachter ziehen daraus den Schluß, daß die Bundesregierung versuchen will, ihre Wärmepumpen-Politik doch noch auf Biegen und Brechen durchzusetzen.

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Bundeswirtschaftsminister Habeck schränkte in diesem Zusammenhang ein:  „Neue Verpflichtungen können aber erst zugesagt werden, wenn der neue Finanzplan steht.“ Die längerfristige Finanzierung der Wärmepumpen-Politik – und damit auch die von der Regierung in Aussicht gestellte Entlastung für Millionen  Immobilienbesitzer und Mieter – ist mithin in keiner Weise gesichert.

Auf der Kippe stehen als Folge des Karlsruher Urteils auch die Wasserstoff-Luftschlösser der „Ampel“ sowie die Transformation der Wärmenetze.

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Grundsätzlich erklärte das Bundesverfassungsgericht, daß die einschlägige Änderung des Nachtragshaushalts 2021 verfassungswidrig sei. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. (rk)

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