Frankfurt. Geht es nach dem „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November 2024 in Kraft treten soll, dann soll es künftig strafbar sein, das frühere – biologische – Geschlecht von Transsexuellen zu nennen.
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Noch ist es aber nicht so weit, und es gibt zumindest partiell noch deutsche Gerichte, die das Recht der übrigen, weit überwiegenden Bevölkerungsmehrheit auf freie Meinungsäußerung höher bewerten als die Befindlichkeiten der transsexuellen Minderheit. Deren Bevölkerungsanteil in Deutschland wird auf 0,6 bis 0,7 Prozent geschätzt.
Der Fall: wegen des ihr gegenüber verwendeten Hashtags „#DuBistEinMann“ ist eine sogenannte Transfrau – also ein Mann, der sich für eine Frau hält – bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gezogen. Das Opfer, die als Mann geborene Julia Monro, hatte auf der Plattform X (vormals Twitter) dazu aufgerufen, den Deutschen Frauenrat zu unterstützen. Daraufhin reagierte eine Vertreterin der Gruppierung „Radfem“ mit lachenden Smileys und dem Hinweis an die Adresse Monros: „times changed! #DubistEinMann“.
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Der/die solcherart Geoutete zog vor Gericht und stellte einen Eilantrag auf Unterlassung dieser Äußerung. Allerdings: erfolglos – auch in der zweiten Instanz. Monro zog den Antrag zurück.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewerteten das Recht der Radfem-Feministinnen, ihre Meinung frei zu äußern, höher als den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Transperson (Aktenzeichen 16 U 95/23). Konkret sei die Verwendung eines Hashtags keine „direkte persönliche Ansprache“, sondern eine verallgemeinernde, an jede Transfrau gerichtete Aussage. Schon deswegen sei nicht erkennbar, daß Monro losgelöst „vom Inhalt ihres Posts abseits der Sachdebatte“ herabgewürdigt und diffamiert werden sollte. (rk)
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[…] Quelle: zuerst.de […]
Für Feministinnen mag es hin und wieder noch Ausnahmen geben. Würde das nicht überbewerten