Ohrfeige für den Steuerzahler: Polizei darf Klimaklebern keine Rechnungen mehr schicken

28. September 2023
Ohrfeige für den Steuerzahler: Polizei darf Klimaklebern keine Rechnungen mehr schicken
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Kosten, die sogenannte „Klimakleber“ verursachen, werden künftig komplett auf die Allgemeinheit abgewälzt. Denn: die Berliner Polizei darf von Klimademonstranten, die sich bei Blockaden an der Straße festgeklebt haben, vorerst keine Gebühren mehr für deren Ablösung und das Wegtragen verlangen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

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Im konkreten Fall ging es um einen Klimaaktivisten, der sich im Juni 2022 auf einer Straßenkreuzung festgeklebt hatte und von der Polizei entfernt worden war. Dafür verlangte die Behörde später 241 Euro. Laut Gericht soll es dafür aber keine gesetzliche Grundlage geben. Die Polizei muß dem Aktivisten nun die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten. Die Polizei wird gegen den Beschluß Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Aktionen bittet die Berliner Polizei die Klima-Sektierer seit vergangenem Sommer zur Kasse. Bis Anfang September hatte die Behörde nach Angaben der Senatsinnenverwaltung knapp 1300 Gebührenbescheide an Klimaaktivisten verschickt, jeweils in Höhe von 241 Euro. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gehört die Ablösung von der Straße aber nicht zu den Fällen, in denen die Polizei eine Gebühr für ihren Einsatz verlangen darf. Dessen Zweck sei ausschließlich gewesen, die Behinderung im Straßenverkehr zu beseitigen.

Um eine Gebühr erheben zu können, sei rechtlich eine „Ersatzvornahme“ oder eine „unmittelbare Ausführung“ nötig, hieß es. Der Demonstrant im strittigen Verfahren habe sich aber selbst von der Straße lösen können, und die Polizei habe auch nicht „ohne den Willen des Pflichtigen“ gehandelt, sondern gegen dessen Willen.

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Allein in Berlin hatte die Staatsanwaltschaft (Stand: 15. September) bislang rund 2460 Verfahren gegen Mitglieder der Klimasekte „Letzte Generation“ auf dem Tisch. Diese Zahl vermittelt eine ungefähre Vorstellung davon, welchen Aufwand die Klima-Aktivisten der Polizei verursachen. Die Kosten für zig-tausende Einsatzstunden zahlt nach dem Berliner Urteil nunmehr zur Gänze der Steuerzahler. (rk)

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Ein Kommentar

  1. jens sagt:

    das ganze ist ein absichtlich veranstaltetes Theater. Eine Leichtigkeit wegen Widerstand und Nötigung ein Strafgelds festzusetzen von 1000€ + x. Aber das will der Weisungsgebundene Büttel. Büttel Gerichtsvollzugsbeamter alt dt.

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