Juristischer Sieg der AfD: VS-Chef Haldenwang muß seine Kommentare für sich behalten

7. August 2023
Juristischer Sieg der AfD: VS-Chef Haldenwang muß seine Kommentare für sich behalten
National
3
Foto: Symbolbild

Köln. Zumindest ein kleiner Sieg für den Rechtsstaat: nach einem Eilverfahren am Kölner Verwaltungsgericht muß der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, seine Kommentare zu den gewählten EU-Kandidaten der AfD erst einmal für sich behalten. Das Gericht erlegte dem VS-Chef Zurückhaltung bis zum Ende der Aufstellungsversammlungen auf.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Grund für den Maulkorb: Haldenwang hatte am letzten Juli-Sonntag, noch während der Kandidatenwahl der AfD, behauptet, die Aufgestellten verbreiteten „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ und Positionen „die nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ seien.

Die AfD reagierte mit einer Abmahnung, die den VS-Chef aber kalt ließ, und schaltete hierauf das Kölner Verwaltungsgericht ein – mit Erfolg.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Die beiden AfD-Bundesspracher Tino Chrupalla und Alice Weidel kommentierten den Entscheid in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluß zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlechtzureden. Um dieser staatlichen Einflußnahme Einhalt zu gebieten, sind wir erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Vielleicht versteht Herr Haldenwang nun endlich, daß er kein Politiker ist – und daß es die Bürger sind, die über Wahlvorschläge entscheiden müssen.“ (st)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

3 Kommentare

  1. DeSoon sagt:

    Eine Verfassung, die ein Schützer wie Haldenwang braucht, ist in einer schlechten Verfassung.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Wer glaubt, die zum Teil äußerst EU-kritischen Positionierungen der AfD-Kandidaten für die Europawahl seien der alleinige Grund für den antidemokratischen Amoklauf von VS-Chef Haldenwang, der irrt. Es sind auch die derzeit hohen AfD-Umfragewerte. Würde die AfD in den Umfragen deutlich unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde rangieren, hätte sich Haldenwang mit derartig abgedroschenen Formulierungen wie bspw. „AfD-Positionen sind mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar“ eher zurückgehalten.

    Das CDU-Mitglied Haldenwang („wie der Herr, so’s Gescherr“. Mit „Herr“ ist hier CDU-Chef Merz gemeint) sieht „seine derzeitige Bestimmung“ als VS-Chef darin, die bürgerlich-rechtskonservative AfD als verfassungsfeindlich darzustellen, in der Hoffnung, diese perfide Diffamierung würde sich negativ auf die derzeitigen hohen Umfragewerte der Partei auswirken.

    Haldenwang als „Schützer unserer Verfassung“ mißachtet selber die grundlegenden demokratischen Anstandsregeln. Damit erweist er sich als Chef des Bundesverfassungsschutzes als ungeeignet. Er sollte besser zurücktreten!

  3. winfried sagt:

    Die Stasi wird nur hinterfurziger weren!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.