Kein Grundrecht auf Islamisierung: Muslimin muß unverschleiert Autofahren

5. August 2023
Kein Grundrecht auf Islamisierung: Muslimin muß unverschleiert Autofahren
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Neustadt/Rheinland-Pfalz. Bisweilen gibt es in der deutschen Justiz noch klarblickende Richter. Am Verwaltungsgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) hat jetzt einer von ihnen klargestellt, daß es Grenzen der Islamisierung gibt – und daß es zumindest bis auf weiteres keine religiös begründeten Ausnahmen vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gibt. Das Gericht wies die Klage einer Muslimin ab.

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Die aus der Pfalz stammende Frau hatte gegen die für sie zuständige Zulassungsbehörde geklagt. Sie wollte unter Berufung auf die Religionsfreiheit eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehrsrecht erreichen, um während des Autofahrens einen Gesichtsschleier („Niqab“) tragen zu können.

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Doch dafür zeigten die Neustadter Richter kein Verständnis und argumentierten: Rechtsgüter wie die Verkehrssicherheit, der Schutz von Leib und Leben sowie die körperliche Unversehrtheit Dritter stünden dem Verhüllen des Gesichts entgegen. Denn wenn das Gesicht der Autofahrerin nicht erkennbar sei, dann könne man sie auch nicht bei Verkehrskontrollen oder Verkehrsverstößen zur Rechenschaft ziehen. Die Gefahr, daß ein sogenannter Niqab mißbraucht werde, um als Autofahrerin unerkannt gegen Gesetze zu verstoßen, sei real und könne nicht durch ein Fahrtenbuch oder anderen Auflagen gebannt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rk)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Als der Parlamentarische Rat die Religionsfreiheit in das Grundgesetz, die neue Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, aufnahm, konnte er nicht ahnen, daß wenige Jahrzehnte später – Deutschland ist mittlerweile durch eine millionenfache Massenzuwanderung aus dem islamischen Kulturraum weitgehend überfremdet – gerade die Religionsfreiheit von „gläubigen“ Muslimen als Rechtfertigung für Verstöße gegen deutsche Gesetze vorgebracht wird.

    Das Tragen eines „Niqab“ am Steuer eines Autos mit „Religionsfreiheit“ zu begründen, grenzt geradezu an eine Verhöhnung des deutschen Rechtsstaates. Diese radikale Muslimin – möglicherweise sympathisiert sie sogar mit dem Islamischen Staat – ist in meinen Augen nicht geeignet, am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen!

  2. Mike Hunter sagt:

    Unfassbar was uns Rot/Grün/Schwarz da in den letzten 25 Jahren an Land gezogen haben. Nicht nur, dass ein Großteil der unerwünschten Zuwanderer hier die Hand aufhält, nein, sie kosten unser Geld das für unsere Renten und Pflege und allen anderen wichtigen Bereichen inzwischen fehlt und belasten unsere Verwaltungen und mit unsinnigen Klagen unsere Gerichte. Entweder wir haben demnächst „Bürger-„Krieg oder es wird Massenunruhen wie in Frankreich, Spanien und Italien geben.

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