Thüringer VS-Chef denunziert AfD-Wähler als „braunen Bodensatz“: Höcke stellt Strafanzeige

3. Juli 2023
Thüringer VS-Chef denunziert AfD-Wähler als „braunen Bodensatz“: Höcke stellt Strafanzeige
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Erfurt. Angesichts der jüngsten Erfolge der AfD und ihrem scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg in den Meinungsumfragen fallen bei der polit-medialen Klasse die letzten Hemmungen. Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer – bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland – hatte am Montag, unmittelbar nach der Landratswahl in Sonneberg, bei der sich der AfD-Kandidat Robert Sesselmann durchgesetzt hatte, im NDR kommentiert: „Wir sind bei ungefähr zwanzig Prozent braunen Bodensatz in der Bundesrepublik“ – gemeint waren damit pauschal alle AfD-Wähler, deren Anteil nach aktuellen Umfragen etwa bei zwanzig Prozent liegt.

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Kramers Äußerung blieb nicht ohne Reaktionen, auch im Lager der etablierten Parteien. So zeigte sich FDP-Chef Kubicki „irritiert“. Deutlicher äußerte sich die AfD. Deren Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner sagte: „In einer funktionierenden Demokratie wäre ein solcher Behördenleiter längst entlassen worden.“ Wer es nötig habe, „Wähler, die zurecht Angst um ihre Existenz, ihr Haus, ihre Arbeitsstelle oder ihren Wohlstand haben, als ‚braunen Bodensatz‘ zu beschimpfen“, zeige damit, „wes Geistes Kind er ist“.

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Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke beließ es nicht bei einer verbalen Erwiderung. Er erstattete gegen Kramer Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Auf Facebook teilte Höcke dazu mit: „Gemäß § 130 StGB macht sich strafbar, wer gegen Teile der Bevölkerung zum Haß aufstachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe bzw. Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Stephan Kramer hat in einem Interview 20 % der Bevölkerung pauschal als ‚braunen Bodensatz‘ verunglimpft. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen den erwähnten Paragraphen vor. Deswegen habe ich heute gegen ihn Strafanzeige gestellt.“ (rk)

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