Baden-Württemberg hält Corona-Maßnahmen für rechtmäßig: Keine Rückzahlung von Bußgeldern

18. Juni 2023
Baden-Württemberg hält Corona-Maßnahmen für rechtmäßig: Keine Rückzahlung von Bußgeldern
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Stuttgart. Hunderttausende Bürger wurden während der „Pandemie“ wegen Zuwiderhandlungen gegen die Corona-Maßnahmen mit Bußgeldverfahren überzogen. Der Staat kassierte viele Millionen – doch viele der seinerzeit verhängten Maßnahmen waren rechtswidrig. In Niederösterreich, aber auch in Rußland und Bayern sind die Behörden deshalb inzwischen dazu übergegangen, eingetriebene Bußgelder zurückzuerstatten.

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Jetzt gibt es aktuelle Zahlen, die das Ausmaß des Corona-Regimes im grün-schwarzen Musterländle Baden-Württemberg erkennen lassen. In Stuttgart kassierten die Behörden zwischen 2020 und 2022 rund 3,4 Millionen Euro, in Karlsruhe 1,22 Millionen. Doch auch Städte wie Heidelberg, Pforzheim, Tübingen und Baden-Baden verhängten nach einer Umfrage der dpa Bußgelder im mittleren sechsstelligen Bereich.

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In Stuttgart gab es während der „Pandemie“ besonders viele Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Daher waren hier Verstöße gegen das Versammlungsverbot der häufigste Grund für eine Geldstrafe: von den 16.641 eingeleiteten Verfahren betrafen 10.932 verbotene Ansammlungen – wegen Maskenverstößen waren es 2150.

Anders als in Bayern erklärte die Justiz im „Ländle“ seither aber keine der verhängten Maßnahmen für rechtswidrig. In Baden-Württemberg wird deshalb auch nicht darüber nachgedacht, den Maßnahmen-Opfern ihre Bußgelder zurückzuerstatten. (rk)

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