Erfurter Migrationsministerium bricht Bundesgesetz: Asylanten dürfen unwahre Angaben machen

20. Mai 2023
Erfurter Migrationsministerium bricht Bundesgesetz: Asylanten dürfen unwahre Angaben machen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Erfurt. Die deutsche Ausländerpolitik ist und bleibt eine Farce. In Thüringen will das Migrationsministerium künftig auch Asylanten anerkennen, die bei ihrer Identität geschwindelt haben. Das sieht ein Erlaß des Ministeriums vor.

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Ausschlaggebend soll demnach sein, daß die Betroffenen sich später eines anderen besinnen und doch noch ehrliche Angaben machen. Anders als das Migrationsministerium in Erfurt sind die Ausländerbehörden aber der Ansicht, daß Personen, die bereits gelogen haben, abgelehnt werden müssen. Dabei verweist man auf das Bundes-Aufenthaltsgesetz (§ 104c).

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Dort heißt es: „Die Aufenthaltserlaubnis (…) soll versagt werden, wenn der Ausländer wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch seine Abschiebung verhindert.“

Demgegenüber stellt sich das Thüringer Migrationsministerium auf den Standpunkt, daß Ehrlichkeit nicht bestraft werden soll, auch wenn sie spät kommt. Das Bundesgesetz lasse dies zu.

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Vielleicht erklärt sich die eigenwillige Haltung des Ministeriums aus der Personalie der Ministerin. Dabei handelt es sich um die Grüne Doreen Denstädt, die das Ministerium seit Februar 2023 leitet. Sie ist als Vater eines Tansaniers und einer deutschen Mutter die erste „afrodeutsche“ Ministerin in Mitteldeutschland. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Zugugger sagt:

    Übernahme durch Migrantin in Thüringen.
    Dann ist doch klar was jetzt Gesetz ist.
    Migranten dürfen lügen, autochtone Deutsche nicht.

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