Seit Atomausstieg: Deutschland muß riesige Mengen Strom importieren

19. Mai 2023
Seit Atomausstieg: Deutschland muß riesige Mengen Strom importieren
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/München. Das kann niemanden überraschen: seitdem Mitte April die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz gegangen sind, muß Deutschland riesige Mengen Strom importieren. Keine Rede kann nun mehr davon sein, den Ausfall des Atomstroms etwa durch Windkraft zu kompensieren – auch davor hatten Experten im vorhinein gewarnt.

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Besonders brisant: zum Import-Strom gehören auch erhebliche Mengen an Atom-Strom aus Frankreich. Wurden in den ersten drei Monaten des Jahres noch insgesamt knapp 9,4 Terrawattstunden exportiert, so importierte Deutschland in den ersten drei Wochen nach dem AKW-Ausstieg mehr als eine Terrawattstunde. Das entspricht etwa vier Prozent des in Deutschland benötigten Stroms – fast exakt die Menge, die zuletzt die letzten drei deutschen Atommeiler abgedeckt hatten.

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Allein für die erste Woche nach dem Abschalten der Reaktoren Isar 2 (Bayern), Emsland (Niedersachsen) und Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) ergab sich nach Angaben der Bundesnetzagentur ein Strom-Nettoimport in Höhe von 28.168 Megawattstunden im Zeitraum vom 16. bis zum 23. April.

Was passiert, sollten die Lieferländer, also vor allem Frankreich, selbst keine freien Exportkapazitäten mehr haben und ihren Strom selbst benötigen, darauf haben Habeck und Co. bislang noch keine Antwort.

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Der neueste Hammer: ab 2024 will die Bundesnetzagentur, die von Klaus Müller, einem grünen Parteifreund Habecks, geleitet wird, den Strom rationieren. Andernfalls würden die Netze überlastet. Wegen der „Energiewende“ wird der Strombedarf laut Prognosen in den kommenden Jahren um zehn Prozent steigen. Dafür fehlt die nötige Infrastruktur. Die Netze müßten um weitere 14.000 Kilometer ausgebaut werden – das wird aber noch Jahre dauern. Müller verteidigt deshalb die Rationierung, die schon im Januar 2024 beginnen soll: „Wenn nachgewiesen wird, daß es diese Netzüberlastungen geben könnte, dann gibt es ein Recht des Verteilnetzbetreibers zu dimmen“, ließ er den Bayerischen Rundfunk wissen. (se)

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