Berliner Verwaltungsgericht bestätigt: Kein Büro für Altkanzler Schröder

8. Mai 2023
Berliner Verwaltungsgericht bestätigt: Kein Büro für Altkanzler Schröder
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der frühere SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder bleibt ein Geächteter – er soll sein Büro nicht zurückerhalten. Es war dem Altkanzler im Mai 2022 entzogen worden, nachdem er sich nicht vom russischen Präsidenten Putin und dessen Einmarsch in die Ukraine distanziert hatte.

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Jetzt entschied das Berliner Verwaltungsgericht, daß der Entzug von Schröders Rechten als Altkanzler rechtens war. Dieser wollte mit seiner Klage erreichen, daß ihm wieder ein Büro samt Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Aus seiner Sicht war der Beschluß des Bundestags-Budgetauschusses rechtswidrig. Das Gericht sah es anders. Schröder war bei der Urteilsverkündung nicht persönlich zugegen.

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Bis 2022 war es üblich, daß ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Dieses sowie ein dazugehöriger Etat und Mitarbeiter wurden auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP diese Privilegierung neu. Sie hängt nun davon ab, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, die einen Bezug zu ihrem früheren Amt aufweisen. Die Ächtung Schröders ist bisher einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Beobachter gehen davon aus, daß das Verfahren in die nächste Instanz geht. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/Olaf Kosinsky/CC BY-SA 3.0 de (Bildformat bearb.)

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