Blutige „Bereicherung“: Immer mehr Fälle von illegaler Tierschächtung vor Gericht

9. April 2023
Blutige „Bereicherung“: Immer mehr Fälle von illegaler Tierschächtung vor Gericht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien/Köln. Im Windschatten der kaum noch gebremsten Zuwanderung finden auch immer mehr kulturelle „Errungenschaften“ ihren Weg in unsere Breiten, die zurecht geächtet sind. So machen vor Gericht und in den Medien immer mehr Fälle von tierquälerischen Praktiken von sich reden, wie etwa das illegale Schächten ohne Betäubung.

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Im benachbarten Österreich stand kürzlich ein Syrer vor Gericht, der ein Schaf in der Einfahrt eines Asylantenheims geschächtet hatte. Und in Wiener Neustadt stehen wegen des betäubungslosen Schlachtens von 213 (!) Schafen fünf Türken, ein Afghane sowie ein Tierarzt vor Gericht.

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Die in Österreich derzeit gültige Verordnung von 2005 sieht vor, daß rituelle Schlachtungen wie das Schächten ohne vorausgehende Betäubung der Tiere nur vorgenommen werden dürfen, wenn diese unmittelbar nach dem Öffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden. Aber: für viele Zuwanderer aus dem islamischen Kulturraum bleibt die betäubungslose Schächtung die gängige Methode. Besonders muslimische Asylwerber werden immer wieder dabei ertappt, daß sie gesetzliche Auflagen ignorieren und Tiere nach Lust und Laune an unmöglichen Orten schlachten und halten.

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Mit seiner Religion versuchte auch ein syrischer Asylwerber das illegale Schächten eines Schafes vor Gericht zu rechtfertigen. Der Syrer hatte im November 2022 in der Einfahrt eines Flüchtlingsquartiers in Oberpullendorf (Burgenland) einem Schaf ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten und es anschließend qualvoll ausbluten lassen. Den Kadaver entsorgte er in der Nähe eines Kinderspielplatzes. Schließlich konnte die Ohrmarke des Tieres einem Landwirt zugeordnet werden, von dem der Syrer es gekauft hatte.

Durch das Filmmaterial anonymer Tierschützer konnte ein besonders grausamer Tötungsakt an 213 Schafen aufgedeckt werden: im Sommer 2021 veranstalteten fünf Türken und ein Afghane in einem Schlachtbetrieb in Haschendorf (Niederösterreich) unter der Aufsicht eines Kontrolltierarztes ein muslimisches „Schlachtfest“. In einem acht Stunden dauernden Gemetzel nach muslimischem Ritus wurden Schafe ohne die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung geschächtet. Dem Veterinär wird vorgeworfen, wissentlich seine Amtsbefugnis mißbraucht zu haben, da er nicht während des gesamten „Schlachtfestes“ anwesend gewesen sei und gesetzliche Regelungen nicht eingehalten habe.

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Neues gibt es auch im Fall eines illegalen Halal-Schlachthofes in Hürth bei Köln. Die Tierrechtsorganisation Deutsches Tierschutzbüro e.V. stellte kürzlich eine weitere Strafanzeige gegen den muslimischen Betreiber des Schlachthofes. Bei der Durchsicht von belastendem Bildmaterial konnte festgestellt werden, daß dort immer wieder Tiere ohne vorherige Lebendbeschau geschächtet wurden. Der Gesetzgeber schreibt vor, daß jedes Tier vor der Schlachtung von einem Kontrolltierarzt begutachtet werden muß. (rk)

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2 Kommentare

  1. Zugugger sagt:

    Das haben die armen Schafe und „Schlafschafe“ davon, wenn sie ihre Regierung den „Global Compact for Migration“ unterschreiben lassen.
    Nun kann Schächten selbstverständlich nicht mehr verboten werden, wenn es zur Kultur der Herkunftsländer der Migranten gehört.

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