Berliner Gericht entscheidet: Eltern und Kinder müssen Gender-Sprache an Schulen akzeptieren

3. April 2023
Berliner Gericht entscheidet: Eltern und Kinder müssen Gender-Sprache an Schulen akzeptieren
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eltern müssen sich die Zwangsberieselung ihrer Kinder durch „genderneutrale Sprache“ gefallen lassen. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts. Ein Vater wollte die Gender-Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder per Eilantrag verbieten lassen – und scheiterte damit.

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Das Berliner Verwaltungsgericht sah keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß das elterliche Erziehungsrecht durch die Sprachregelung an den Schulen verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse. Die Schulleitungen stellten es den Lehrkräften ausdrücklich frei, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden. Sie seien zudem klar darauf hingewiesen worden, daß die Regeln der deutschen Rechtschreibung einzuhalten seien. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht.

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Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit den Eltern oder Jugendlichen verstoße auch nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache, argumentiert das Gericht. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden, bleibe die Kommunikation verständlich.

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Der Vater habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen, zumal bei ihnen als Zehntkläßler der Spracherwerb weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Der Vater hatte hingegen geltend gemacht, daß seine Kinder durch das Gendern sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die sogenannte „Critical Race Theory“ indoktriniert würden. (st)

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2 Kommentare

  1. Erich Lienhart sagt:

    Nun rächt es sich, dass einige Gruppen aus ideologischen Gründen beim Gendern vorgeprescht sind und versucht haben vollendete Tatsachen zu schaffen. Dies betrifft nicht nur das Bildungswesen, sondern auch Verwaltungen und andere staatliche und private Institutionen. Da es vom amtlichen Rat für deutsche Rechtschreibung bisher nicht gebilligt wurde, hängt diese Sprachreform rechtlich im luftleeren Raum und nun müssen in jedem einzelnen Streitfall Gerichte entscheiden, inwieweit Gendern in unterschiedlichen Gemengelagen durchgewunken werden kann. Die Sprache droht zu zersplittern und wird hinsichtlich Verständigungsfragen in ihrer Konsensfunktion geschwächt. Dazu kommt, dass die Bundesländer das Thema unterschiedlich handhaben und auch die einzelnen Schulen uneinheitlich vorgehen.
    Die Regulierung der Muttersprache kann zwar manchmal kreativ wirken, insbesondere wenn Künstler und Literaten dies stilistisch bewusst tun um sinnhaftiger zu wirken. Die wird in der Regel aber nicht automatisch vom Duden wiedergespiegelt. Tut er es im Falle des Genderns doch, so wird er irgendwann einem astronomischen roten Riesen gleichkommen, das heißt aus allen Nähten platzen.
    In unserem Nachbarland Frankreich sind solche Problemfälle besser geregelt, da hier die Académie francaise ein wichtiges Mitspracherecht hat und nicht einzelne Lobbyisten Sprache willkürlich verändern können. Vielleicht sollte der Rat für deutsche Rechtschreibung in Richtung einer Sprachakademie weiterentwickelt werden, auch im Hinblick auf überflüssige Anglizismen.

  2. Ali Baba sagt:

    Arme Eltern u. arme deutsche Kinder !! Es fehlen die Worte…

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