„Dämliches Stück Hirn-Vakuum“: Sawsan Chebli blitzt mit Beleidigungsklage ab

30. März 2023
„Dämliches Stück Hirn-Vakuum“: Sawsan Chebli blitzt mit Beleidigungsklage ab
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Heilbronn. Sawsan Chebli ist eine durchaus „umstrittene“ Person. Mit ihren Äußerungen und Bekenntnissen in der Öffentlichkeit, vor allem zum Thema Zuwanderung und Integration, eckt die muslimische SPD-Jungpolitikerin gerne an und muß sich mitunter auch Widerspruch gefallen lassen.

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2020 war es wieder einmal so weit. Ein Facebook-Nutzer schrieb zu einem Beitrag über sie: „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli.“ Diese zog vor Gericht und erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung.

Aber: das Amtsgericht Heilbronn wollte sich dem nicht anschließen. Es wies Cheblis Klage zurück. Begründung der Richterin: die Aussage sei „noch von der Meinungsfreiheit“ umfaßt. Dazu erklärte sie: „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“ fielen nicht unter die Meinungsfreiheit. Nach Meinung der Richterin hatte die in Rede stehende Aussage aber einen nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung.

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Die Klägerin zeigte sich von dem Urteil entrüstet. „Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, daß man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“, wird sie von Medien zitiert. Auch die Organisation „HateAid“, die Chebli bei der Klage unterstützt hatte, zeigte sich ob des Urteils „ernüchtert“. Man hätte sich ein anderes Signal gegen „Haß und Hetze im Netz“ gewünscht. (rk)

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6 Kommentare

  1. Werner sagt:

    Die dauerbeleidigte Chebli (ca. 200 Anzeigen die Woche) hatte nach der Berlin Wahl fast 1 Mio. CDU
    Wähler pauschal als deutsche Rassisten beschimpft !  

          
    Wenn das keine gruppenbezogene Beleidigung durch Hass und Hetze ist ..!
     
     
    Sucht z.b. bei Bild:   
      
            
      Chebli (SPD) und Linke unterstellt Hunderttausenden Berliner Bürgern,  absichtlich eine rassistische  …  

    Und beachtet bitte auch:

    die Chebli darf man auch, Gerichtlich abgeklärt als Quotenmigrantin  bezeichnen 

    Suche z.b. beim Anwaltsportal LTO

      AG Tiergarten Sawsan Chebli nicht beleidigt Meinungsfreiheit

  2. Mark sagt:

    Das Urteil war vielleicht mal ein anderes Signal: Gegen billiges Denunziantentum. Cheblis Politkarriere ist voll davon. Und ihr „Kampf gegen Rassismus“ ist die beste Ablenkung gegen die Schiebereien und Betrügereien, in die sie und ihr Ehemann, bzw. verzweigter Familienkreis verwickelt sind. Nachweislich. Soll sie doch dorthin gehen, woher sie ursprünglich gekommen war. Ob sie da allerdings politische Narrenfreiheit geniessen würde, ist fraglich.

    • DeSoon sagt:

      Stimmt.Ihr Mann, Nizaar Maarouf ist ein schmieriger Geschäftsmann von zweifelhaften Ruf, der in windige Geschäfte mit FFP2 Masken verwickelt ist.
      Frau Chebli ist vor allen Dingen publicity- und karrieregeil.
      Ihre Doppelmoral wird nur noch von ihrer Arroganz übertroffen.

    • Meyer sagt:

      Zustimmung,sie würde dort mit Sicherheit nicht die Freiheiten und Möglichkeiten haben,die sie und ihr Clan hier genießen und vor allen Dingen nicht die üppige Bezahlung die sie für ihren seltsamen Posten Staatssekretärin für „ich weiß nicht was….“hatte.

    • hans sagt:

      — Meinungsfreiheit bedeutet nicht, daß man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“ —

      aha das schreiben also die Staatsmedien, und warum halten die nicht selbst daran ?
      Ich erinnere nur an die vielen Diffamierungen und Beleidigungen gegenüber Spritzunwilligen und denen die für ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte auf die Straße gingen.

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