Corona-Willkür: Bayerische Bußgelder müssen zurückgezahlt werden

16. März 2023
Corona-Willkür: Bayerische Bußgelder müssen zurückgezahlt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Leipzig/München. Der Freistaat Bayern muß zu Unrecht verhängte Corona-Strafen an die Betroffenen zurückzahlen. Das entschied jetzt das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.

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Die bayerische Söder-Regierung hatte die Bevölkerung im ersten Lockdown heftig drangsaliert. Konkret entschied das Bundesverwaltungsgericht über Maßnahmen in den ersten drei Aprilwochen 2020, als sich Ministerpräsident Söder (CSU) erstmals als rigoroser Corona-Scharfmacher profilierte.

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Unter anderem war es damals verboten, ohne „triftigen Grund“ die eigene Wohnung zu verlassen. Auch das Lesen eines Buches auf einer Parkbank wurde geahndet, ebenso ein „illegales“ Picknick unter Familienangehörigen. 150 Euro Strafe kostete das jeweilige Fehlverhalten. Viele empfanden die harte Gangart im Freistaat als reine Schikane.

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Auch die Leipziger Höchstrichter stuften die Maßnahmen als überzogen ein und erklärten die Ausgangssperre im nachhinein für rechtswidrig. Bayern wurde verdonnert, die zu unrecht kassierten Geldstrafen zurückzuzahlen. 22.000 Bußgelder wurden damals verhängt. Das bayerische Gesundheitsministerium bestätigte jetzt, daß sich die Betroffenen ihr Geld ab sofort bei den zuständigen Kommunen zurückholen können. (st)

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Ein Kommentar

  1. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    SEHR GUT, SEHR GUT !

    Hab ebenfalls sämtliche Maßnahmen ignoriert, aber leider kein Bußgeld bekommen, daß
    ich sowieso niemals bezahlt hätte !

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